Hafen: EU bringt Dienstleistungsgesetz auf den Weg

09. März 2016
Dienstleistungen in den europäischen Häfen sollen insgesamt kostengünstiger und effizienter werden. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat das Europäische Parlament nun angenommen. Wie das Parlament mitteilt, gehören zu diesen Leistungen Schlepp-, Festmach- und Betankungsdienste. Von den neuen Vorschriften verspreche man sich mehr Transparenz bei der Erhebung der Gebühren. So wolle man Preismissbrauch verhindern, fairen Wettbewerb gewährleisten und den Handel fördern. Allerdings haben die Abgeordneten eigenen Angaben zu Folge darauf bestanden, dass ein einheitliches System nicht geeignet wäre. Das Hafensystem der Union sei stark diversifiziert und weise viele verschiedene Organisationsmodelle auf. Darum können bestehende Hafenmanagementmodelle beibehalten werden. Allerdings, so die EU, müssen sie dazu bestimmten Mindestanforderungen genügen. „Die Zwangsöffnung der Märkte bei den Hafendienstleistungen haben wir heute begraben“, sagt Berichterstatter Knut Fleckenstein. „Insbesondere wegen der Sicherheitsbedenken müssen die Häfen die Entscheidungshoheit über die Organisation der Hafendienste haben.“ Allerdings, so Fleckenstein, unterstützten zum ersten Mal in der Geschichte des Hafenpakets die Häfen als auch die Terminalbetreiber und Gewerkschaften die Position des Europäischen Parlaments.