Handy am Steuer: Deutsche Verkehrswacht fordert Fahrverbot

12. Juni 2017
Die Deutsche Verkehrswacht (DVW) setzt sich dafür ein, das Nutzen des Handys am Steuer strenger zu ahnden. Bis zu einmonatiges Fahrverbot für Wiederholungstäter gefordert.
Die Delegierten der Deutsche Verkehrswacht (DVW) stimmten auf der Jahreshauptversammlung dafür, dass schwere Verstöße gegen §23 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (Mobil-/Autotelefon am Steuer) zukünftig mit einem einmonatigen Fahrverbot geahndet werden.
„Telefonieren mit dem Handy während der Fahrt ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine große Gefährdung anderer im Straßenverkehr. Deshalb sind wir für ein einmonatiges Fahrverbot für Wiederholungstäter“, sagte DVW-Präsident Kurt Bodewig. Die DVW begrüße daher das Vorhaben des Bundesverkehrsministeriums und der Verkehrsministerkonferenz, für diese Delikte einen neuen Sanktionsrahmen festzulegen. „Wir hoffen, dass eine entsprechende Gesetzgebung baldmöglichst realisiert wird. Angesichts der hohen Unfallgefährdung, die von der Nutzung mobiler Endgeräte während einer Autofahrt ausgeht, besteht aus meiner Sicht dringender Handlungsbedarf“, erklärte Bodwig.
Bei einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts forsa vom August 2016 gaben 30 Prozent der Autofahrer an, hin und wieder einen Blick auf ihr Mobiltelefon zu werfen um zu sehen, ob jemand angerufen oder geschrieben hat. Ebenso viele gaben an, ihr Mobiltelefon während der Fahrt aktiv zu nutzen. Von den Befragten fühlen sich dabei 40 Prozent stark und weitere 20 Prozent sehr stark abgelenkt. Die forsa-Umfrage wurde von DVW und dem ACV Automobil-Club Verkehr in Auftrag gegeben.