Urteil Handynutzung am Steuer: Bloßes Antippen schon unzulässig

16. Juni 2017
Selbst das Antippen eines Buttons zur Kontrolle, ob das Smartphone ausgeschaltet ist, stellt eine verbotene Nutzung dar und wird bestraft. Zu diesem Urteil kam das Oberlandesgericht (OLG) Hamm.
Ein Autofahrer hatte den „Home-Button“ seines iPhones betätigt, um sich vom ausgeschalteten Zustand des Geräts zu überzeugen. Dabei wurde er erwischt und zu einer Geldbuße verurteilt. Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, legte der Betroffene eine Rechtsbeschwerde ein, da das Handy ausgeschaltet gewesen sei und er es folglich auch nicht hätte benutzen können. Doch das OLG Hamm entschied: Auch eine Überprüfung des ein- oder ausgeschalteten Zustands stelle eine Handynutzung dar.