Hilfsgütertransporte in die Ukraine

22. März 2022 Newsletter / Transport & Verkehr
Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) gibt Tipps, was Organisationen, Kommunen, Vereine und private Initiativen wissen sollten, wenn sie Transporte mit Hilfsgütern in die Ukraine und deren Nachbarländer schicken. So sind Fahrzeuge - einschließlich Fahrzeuge, die für nicht gewerbliche Transporte für humanitäre Hilfe verwendet werden -, die in Notfällen oder bei Rettungsmaßnahmen verwendet werden, von den Vorschriften über die Lenk- und Ruhezeiten weiterhin ausgenommen. Da aber die Transporte immer besser organisiert werden, dürfte nur noch selten eine Notfallsituation vorliegen. Aufgepasst: Liegt keine Notfallsituation vor, gelten die üblichen Lenk- und Ruhezeiten. Die gleichen Regeln gelten auch bei der Beförderung von Flüchtenden in Bussen. Im Zweifel kann man sich bei den zuständigen Behörden in den einzelnen Bundesländern informieren.
Fahrten auch am Sonn- und Feiertag
Weiterhin ausgenommen sind Hilfstransporte von der Maut. Und in allen Bundesländern gelten bis einschließlich 26. Juni 2022 Ausnahmeregelungen in Bezug auf die Lkw-Sonn- und Feiertagsfahrverbote. Die Ausnahmeregelungen betreffen nur Transporte in Richtung der ukrainischen Grenze zur Unterstützung der Bevölkerung. Diese Regelungen gelten jedoch nicht nur für die Beförderung von Geflüchteten aus der Ukraine in Bussen.
Nicht gewerbliche Fahrten für humanitäre Hilfe dürfen ohne Fahrerqualifizierungsnachweis bzw. ohne die Schlüsselzahl 95 durchgeführt werden. Weitere Informationen zum Thema gibt es online unter www.bag.bund.de. Das BAG unterstützt im Auftrag des Ministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) die Bundesregierung bei der Ukraine-Hilfe.