Huthi-Angriffe wirken sich auf Lieferkette und Frachtkosten aus

04. März 2024 Newsletter / Transport & Verkehr
Die Lage am Roten Meer spitzt sich zu. Huthi-Rebellen haben ein Frachtschiff beschossen, das jetzt gesunken ist. Nach internationalen Medien ist das erste Frachtschiff, das durch die Huthi-Rebellen unter Beschuss geriet, die „Rubymar“, ein unter belizischer Flagge fahrendes, in Großbritannien registriertes und in Libanon betriebenes Frachtschiff.
Bis zu 14 Tage länger unterwegs
Die meisten Reedereien weichen auf die 10 bis 14 Tagen längere Route rund um Afrika aus. 22 Prozent der weltweiten Seecontainertransporte, zwei Drittel des EU-Handels und auch rund neun Prozent des deutschen Außenhandels sind laut Bundesverkehrsminister Volker Wissing betroffen. Deutschland beteiligt sich daher an der militärischen EU-Marine-Operation EUNAVFOR Aspides zum Schutz der freien Handelswege im Roten Meer, im Arabischen Meer und im Persischen Golf. Das Bundesministerium für Digitale und Verkehr (BMDV) hat zudem eine Studie in Auftrag gegeben, wie die Resilienz maritimer Versorgungswege grundsätzlich gestärkt werden könne.
Der Konflikt eskaliert also weiter, und die Spediteure sind aufgerufen zu handeln – letztlich auch wegen eines potenziellen Güterschaden durch einen Beschuss des transportierenden Schiffes durch Huthi-Rebellen. „Das ist aktuell ein weites Feld hinsichtlich der Versicherbarkeit und der Haftung von Seefracht“, sagt Björn Karaus, Rechtsanwalt sowie Leiter Speditions- und Transportrecht und Versicherung beim Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV). Denn seit Dezember haben die meisten großen Reeder ihre Schiffe aus Asien um das Kap der Guten Hoffnung umgeroutet, ein kleiner Prozentsatz nimmt aber weiter die bewährte Route durch das Rote Meer – was natürlich für die Schiffe und die Sendungen ein größeres Risiko bedeutet.
„Es liegt daher im Interesse jedes Spediteurs, den Reeder zu kontaktieren und sicherzustellen, dass nicht die gefährliche Route genutzt wird“, sagt Karaus. Was allerdings in der Realität gar nicht so leicht sei: Wie Karaus von versierten Seehafenspediteuren erfahren hat, sei dieser Vorsatz mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, wenn es um die Buchungssysteme der Reeder gehe. „Es liegt also häufig auch im Ermessen der Reeder, wenn es darum geht, die Weisungen des Kunden umzusetzen.“ Daher sollte die Wahl des Reeders bedacht werden – aktuell seien gerade Reeder mit sehr günstigen Angeboten, beispielweiseaus dem Iran, im Verdacht, weiter das Rote Meer zu befahren.
Wer haftet nach einem Beschuss?
Grundsätzlich stellt sich zudem die Frage, was bei einem Beschuss und einem nachfolgenden Güterschaden gilt. Im Rahmen der Spediteurshaftung haftet der Spediteur in der Regel, wenn Schäden, die während des Transports in seiner Obhut entstehen. Der Spediteur ist von der Haftung befreit, soweit die Beschädigung auf Umstände beruht, die er auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden kann – etwa als Folge einer kriegerischen Handlung im Transportgebiet.
Mehr Details zum Thema Haftung, etwa die Frage nach dem Verhalten des Unternehmers als ordentlicher Kaufmann, erfahren Sie auf dem Fachportal eurotransport​.de .