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IHK Niedersachsen will Feiertagsfahrverbot verkürzen

02. Okt. 2024 Newsletter / Transport & Verkehr
In den Morgenstunden eines Feiertags sollen nach Ansicht der IHK Niedersachsen Lkw ihre Fuhren zu Ende bringen können. So würden Logistikprozesse durch Feiertagsfahrverbote weniger gestört.
Die IHK Niedersachsen spricht sich dafür aus, das laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bestehende Feiertagsfahrverbot auf einen Zeitraum von 6 bis 22 Uhr zu verkürzen. Das bisher ab null Uhr geltende Fahrverbot zwinge Speditionen zu einer aufwendigen Tourenplanung. Besonders Netzwerk- und Systemverkehre seien dadurch vor erhebliche Herausforderungen gestellt, sagt die IHK.
Routinierte und zuverlässige Touren würden unterbrochen, häufig kurz vor Erreichen des Zielortes. In der Folge könnten für Unternehmen aller Branchen und Größenklassen wichtige Logistikprozesse nicht eingehalten werden. Das verursacht laut IHK hohe betriebliche und volkswirtschaftliche Kosten. Zudem müssten die Fahrer den Tag nicht selten auf Lkw-Parkplätzen an den Autobahnen verbringen. Diese seien gerade an den Landesgrenzen häufig überfüllt.
Die Verkürzung des Feiertagsfahrverbots auf den Zeitraum zwischen 6 und 22 Uhr führt laut IHK hingegen zu einer Entzerrung der Verkehre. Weiterhin sollte über eine bundeseinheitliche Regelung für Feiertagsfahrverbote nachgedacht werden, damit der bestehende Feiertags-Flickenteppich in den verschiedenen Bundesländern endlich aufgelöst wird.