IHKN setzt sich für verkürztes Lkw-Fahrverbot ein

14. Okt. 2019
Die IHK Niedersachsen (IHKN) setzt sich im Rahmen der aktuellen Novellierung der Straßenverkehrsordnung dafür ein, dass das Lkw-Fahrverbot an nicht bundeseinheitlichen Feiertagen verkürzt wird. Eigenen Angaben zufolge soll das Lkw-Fahrverbot grundsätzlich an nicht bundeseinheitlichen Feiertagen auf die Zeit zwischen 7 Uhr und 20 Uhr gekürzt werden. Die Forderung stellt die IHK auch vor dem Hintergrund, dass das Bundesland mit dem Feiertag Reformationstag (31.Oktober) in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen wurde. Gültig wird dies aber erst im Jahr 2020.
Wirtschaftsverkehr an zwei Tagen eingeschränkt
„Damit gilt ab dem kommenden Jahr auch hier ein Lkw-Fahrverbot", sagt Hendrik Schmitt, IHKN-Hauptgeschäftsführer. „Das ist insbesondere für die Logistikbranche problematisch. Da der Folgetag im angrenzenden Nordrhein-Westfalen der Feiertag Allerheiligen ist, bestehen somit an zwei aufeinanderfolgenden Tagen Fahrverbote in NRW und Niedersachsen“, so Schmitt.
„Damit entstehen niedersächsischen Unternehmen aus den unterschiedlichsten Wirtschaftszweigen erheblicher Mehraufwand und zusätzliche Kosten bei der Sicherstellung ihrer Produktionsprozesse und Lieferketten“, sagt auch Felix Jahn, Sprecher Verkehr der IHK Niedersachsen.