Intelligenter Fahrtenschreiber erhält Zulassung

19. Juni 2023
Der Tachograf 4.1 von Continental VDO hat die Typenzulassung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) erhalten.
Die durch das EU-Mobilitätspaket 1 vorgegebene Version des intelligenten Fahrtenschreibers bringt neue und teilweise veränderte Funktionen mit sich. Hier erwarten der Gesetzgeber und der Hersteller zuverlässige Daten für effizientere Kontrollen im internationalen Güterverkehr. Diese wiederum sollen für mehr Sicherheit und Fairness auf Europas Straßen sorgen.
Wer künftig unter die Tachografen-Pflicht fällt
Die Durchführungsverordnung aus Brüssel (EU 2021/1228) macht es zur Pflicht, dass ab dem 21. August 2023 neu zugelassene Nutzfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht mit intelligenten Tachografen der zweiten Version ausgerüstet werden müssen. Bis August 2025 folgen dann die Bestandsfahrzeuge, die grenzüberschreitend eingesetzt werden. Neu ist, dass die Nutzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen, die grenzüberschreitend fahren, ab Juli 2026 ebenfalls einen Tachografen benötigen.
Technische Überwachung von Kabotage-Fahrten
Besonders im Blick stehen mit dem Einsatz des DTCO 4.1 die verbesserte Dokumentation von Kabotagefahrten und Fahrerentsendungen. Dazu erfasst das Gerät mittels GNSS-Modul (Globales Navigationssatellitensystem) die Fahrzeugposition und dokumentiert Grenzübertritte. Eine Bluetooth-Schnittstelle sorgt für mehr Konnektivität, sodass das Auslesen und Steuern des Tachografen über externe Geräte wie Smartphones problemlos möglich ist. Zudem ist der DTCO 4.1 schon heute geeignet für die neuen Fahrerkarten mit ihrer von 28 auf 56 Tage erweiterten Speicherkapazität, die Ende 2024 verpflichtend wird, heißt es seitens Continental.