Klimaschutz: Investitionen in Umschlagterminals
Die EU-Kommission will zur Bekämpfung der Gefahren des Klimawandels die Verkehrsemissionen senken. Im Rahmen ihres zweiten Mobilitätspakets zum Straßentransport hat sie nicht nur Ziele für CO2-Emissionen von Pkw und Lieferwagen vorgeschlagen. Auch der kombinierte Verkehr soll einen Beitrag leisten und profitiert von einem aktualisierten Gesetzgebungsvorschlag.
„Wenn wir nichts unternehmen, ist der Transportsektor bis 2030 der größte Verursacher von Treibhausgasen in Europa“, sagte EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc und verwies darauf, dass hier jährlich mehr als 400.000 Menschen aufgrund von Krankheiten durch Luftverschmutzung vorzeitig sterben. Die Überarbeitung der Richtlinie über den kombinierten Verkehr aus dem Jahr 1992 soll Logistikunternehmen nun anregen, nachhaltige Verkehrsträger stärker zu nutzen. Als Effekte nennt die Kommission: weniger Lkw auf den Straßen, folglich weniger CO2-Emissionen und sauberere Luft, aber auch weniger Staus und Unfälle auf den Straßen durch den Güterverkehr.
In der Vergangenheit sei es für die Betriebe oftmals schwierig gewesen den „kombinierten Charakter“ ihrer Beförderungen nachzuweisen und entsprechend von bestehenden Anreizen zu profitieren, erläutert die Kommission. Als erstes schlägt sie eine Neudefinition des Begriffs „kombinierter Verkehr“ vor, der sich nun auch auf rein inländische Beförderungen erstreckt und die Schifffahrt mit einbezieht. Nationale KV-Verkehre wurden unter der derzeitigen Richtlinie 92/106 nicht berücksichtigt, machen aber über 19 Prozent des intermodalen Transports in der EU aus. „Unser Vorschlag weitet die in der Richtlinie vorgesehenen Anreize auf inländische Beförderungen aus und wird Investitionen in Umschlagterminals in ganz Europa beschleunigen“, zeigt sich die Behörde überzeugt.
Die Mitgliedstaaten können künftig über Steuernachlässe hinaus auch Investitionen in multimodale Terminals unterstützen, weitere finanzielle Anreize seien denkbar, heißt es aus Brüssel. Da die Zahl der bestehenden Terminals nicht ausreicht, sollen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass in Abstimmung mit den Nachbarländern und der Kommission weitere Umschlageinrichtungen gebaut werden. Ziel dabei ist, dass die Entfernung von jedem Versandort entlang des transeuropäischen Verkehrsnetzes aus zu einem Terminal höchstens 150 Kilometer beträgt. Die EU-Staaten müssen regelmäßig überprüfen, ob die Maßnahmen zur Unterstützung des KV auch effektiv sind und Daten an die Kommission liefern.
In dem Vorschlag wird auch erläutert, welche Papiere vorgelegt werden müssen, um kombinierte Beförderungen nachzuweisen und eine staatliche Förderung zu erhalten. Die Kommission setzt dabei auf einen verstärkten Einsatz elektronischer Dokumente. Insgesamt werde es den Unternehmen erleichtert, Anreize zu nutzen: „Sie werden somit zum kombinierten Einsatz von Lastwagen und Zügen, Binnen- und Seeschiffen bei der Güterbeförderung motiviert.“
Die bisher gültige Formulierung, dass das „nächstgelegene geeignete Terminal“ angefahren werden muss, wird ersetzt. Dafür wird die maximale Strecke, die auf dem Weg zu einem Terminal auf der Straße zurückgelegt werden darf, in dem Vorschlag mit 150 Kilometern Luftlinie festgelegt. Unter Umständen können hier noch einmal 20 Prozent dazu kommen. Die Ungenauigkeit dieser Regelung wird von der Vereinigung für den kombinierten Verkehr Schiene-Straße (UIRR) kritisiert, die den Vorschlag ansonsten für weitgehend akzeptabel hält. „Der Polizist auf der Straße in Italien, der einen Lkw mit 44 Tonnen anhält, wird nicht wissen, wie er das kalkulieren kann“, sagte UIRR-Generaldirektor Ralf-Charley Schultze. Hier müsse sich die Kommission noch erklären, zusätzlicher Verwaltungsaufwand verbunden mit größerer Rechtsunsicherheit dürfe nicht entstehen, sagte er.
Der Obmann der Bundessparte Transport und Verkehr der Wirtschaftskammer Österreich, Alexander Klacska, begrüßt den Vorschlag. Es sei Zeit, dass die Komodalität verstärkt auf EU- sowie auf nationaler Ebene diskutiert werde. Voraussetzung dafür sei die Bereitstellung einer bedarfsgerechten Infrastruktur für alle Verkehrsträger mit ausreichenden und leistungsfähigen Schnittstellen. Ziel müsse sein, dass für jeden Transport rasch die optimalen Verkehrsträger ermittelt und genutzt werden könnten.
Zu den Forderungen der österreichischen Verkehrswirtschaft zählt auch die EU-weite Anhebung des höchstzulässigen Gesamtgewichts für kranbare Sattelauflieger auf 41 Tonnen. „Dadurch wird das höhere Eigengewicht des Aufliegers ausgeglichen und sein Einsatzbereich erweitert, wodurch wiederum mehr Güter auf die Schiene kommen können“, erläuterte Klacska. Er will auch die Binnenschifffahrt verstärkt in moderne Logistikketten eingebunden sehen. Die Einrichtung einer europäischen Behörde mit Exekutivgewalt sei dringend erforderlich, damit auf der gesamten Donau eine ganzjährig verfügbare, wettbewerbsfähige Abladetiefe gewährleistet sei.