IRU will Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen regulieren

12. Apr. 2017
Um Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern, sollten Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr die EU-Vorschriften zum Berufs- und Marktzugang erfüllen. Dafür hat sich die Internationale Straßentransport Union (IRU) ausgesprochen. Es werde eine Zunahme der Nutzung von Fahrzeugen unter 3,5 Tonnen beobachtet, führt die IRU aus. Da sie in einigen Mitgliedstaaten lascheren Vorschriften unterlägen, könne der Transport viel flexibler und kostengünstiger erfolgen. Wichtig sei es festzulegen, ob die Grenze für die Einbeziehung in die Vorschriften bei 0 Tonnen, 0,5 Tonnen oder 2,8 Tonnen liegen solle.
Der Verband positioniert sich im Vorfeld der von der EU-Kommission geplanten „Straßeninitiativen“, mit denen der bestehende Rechtsrahmen überarbeitet wird. Dabei seien generell eine Vereinfachung und die bessere Durchsetzung bestehenden Rechts wichtig und nicht zusätzliche neue Regeln, betont die IRU. Verkehrskommissarin Violeta Bulc hatte ihre Vorschläge für Ende Mai angekündigt.
Die IRU zeigt sich bereit, Vorschläge zu unterstützen, die weitgehend verhindern, dass EU-Vorschriften unterschiedlich ausgelegt, umgesetzt und durchgesetzt werden. So werde der Begriff „Briefkasten-Firma“ verschieden interpretiert, damit bleibe die Möglichkeit, solche Unternehmen zu gründen, ohne gegen nationales Recht oder EU-Vorschriften zu verstoßen.
Keine weitere Liberalisierung der Kabotage
Einzelne Mitgliedstaaten legten auch die Kabotagevorschriften aufgrund unklarer EU-Leitlinien unterschiedlich aus, heißt es in den „IRU-Strategiebeobachtungen zur Überarbeitung des Rechtsrahmens der EU zum Straßenverkehr“. Eine grundlegende Änderung der Regelungen will der Verband nicht, „was bedeutet, dass die Vorschriften in diesem Stadium nicht weiter liberalisiert und keine zusätzlichen Beschränkungen eingeführt werden sollten“. Um die Durchsetzung der Vorschriften zu verbessern, sollte ein an Bord des Fahrzeugs mitzuführender Frachtbrief in Papier- oder elektronischer Form ausreichen.
Die IRU bedauert, dass sich die Umsetzung des europäischen elektronischen Registers für Straßenverkehrsunternehmen (ERRU) weiter verzögert. Gegen säumige Mitgliedstaaten müsse entschieden vorgegangen werden. Was Mautgebühren angehe, so sollte es innerhalb der EU ein einheitliches System geben. Alles andere sei weder praktisch, nachhaltig noch effizient. Zwischen Verkehrsträgern und Nutzern sei Wettbewerbsgleichheit unabdingbar. Niemand dürfe extra zur Kasse gebeten werden, wenn nicht bewiesen sei, dass er nicht bereits genug Gebühren, Steuern oder Zölle zahle.