Italien klagt gegen Österreich

19. Feb. 2024 Newsletter
Die italienische Regierung hat die Europäische Kommission dazu aufgefordert, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich einzuleiten. Grund sind die zahlreichen Anti-Transitmaßnahmen Österreichs. Das Vorgehen verstoße gegen das Grundprinzip des freien Warenverkehrs in der EU, so der Vorwurf.
Italien fordert EU zum Handeln auf
Die italienische Regierung hat Ende letzter Woche mit einem sogenannten Aufforderungsschreiben an die Europäische Kommission den ersten Schritt für ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Die Klage richtet sich gegen die Anti-Transitmaßnahmen Österreichs entlang des Brennerkorridors, wie das Sektorale Fahrverbot, Nachtfahrverbot, Winterfahrverbot und die Blockabfertigungen.
Italien sieht EuGH auf seiner Seite
Die einseitigen Transit-Beschränkungen Österreichs auf einem der Hauptkorridore der TEN-T-Netze verstoßen gegen das Grundprinzip des freien Warenverkehrs in der EU. In der Vergangenheit hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits zweimal festgestellt, dass die Anti-Transitmaßnahmen Österreichs mit EU-Recht unvereinbar sind.
BGL unterstützt das Vorhaben Italiens
Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) begrüßt die Initiative Italiens zur Einleitung eines Klageverfahrens gegen die Anti-Transitmaßnahmen Österreichs und „ermutigt die Bundesregierung, sich eindeutig im Sinne des Binnenmarktes zu positionieren und sich der Klage Italiens anzuschließen“, heißt es in einem Schreiben des Verbands. Es sei bedauerlich, dass die Europäische Kommission bisher ihrer Aufgabe als Hüterin der Verträge nicht ausreichend nachgekommen sei. Laut BGL habe es zahlreiche Hinweise auf Verletzungen der EU-Grundrechte gegeben, aufgrund derer die EU-Kommission von sich aus ein Vertragsverletzungsverfahren hätte einleiten müssen.