Kabinett beschließt Gesetzreform: Mehr Sicherheit im Luftverkehr

14. Juli 2016
Für die Luftfracht werden sogenannte „sichere Lieferketten“ rechtlich geregelt. Im Fokus stehen Zulassung und Überwachung der am Luftverkehr beteiligten Unternehmen.
Mit der Reform des Luftsicherheitsgesetzes wird nach Regierungsangaben das nationale Recht an die geänderten EU-rechtlichen Bestimmungen im Bereich der Luftsicherheit angepasst. Zu den Beteiligten einer sicheren Lieferkette gehören reglementierte Beauftragte, bekannte Versender, Transporteure, Unterauftragnehmer von reglementierten Beauftragten, reglementierte Lieferanten und bekannte Lieferanten. Die Zulassung dieser Beteiligten erteile die Luftsicherheitsbehörde.
Um schnell und effizient auf mögliche Gefährdungslagen im Bereich der Luftsicherheit reagieren zu können, werden Befugnisse des Bundesinnenministeriums festgeschrieben. Es kann ein Einflug-, Überflug-, Start- oder Frachtbeförderungsverbot verhängen.
Auch die Vorschriften über die Zuverlässigkeitsüberprüfung von Arbeitnehmern in sicherheitsrelevanten Bereichen verschärft der Bund nach eigenen Angaben: Künftig benötigen auch die Arbeitnehmer, für die bislang eine sogenannte beschäftigungsbezogene Überprüfung seitens des Arbeitgebers ausreichend war, eine behördliche Zuverlässigkeitsüberprüfung. Dies betrifft insbesondere das im Frachtbereich tätige Personal, das damit in Zukunft einer stärkeren Kontrolle unterliegt.