Kartell bei Sicherheitsausrüstungen: Millionenstrafe für Autozulieferer

06. März 2019
Geldbußen in Höhe von insgesamt 368 Millionen Euro hat die Europäische Kommission gegen die Autozulieferer Autoliv und TRW wegen Verstößen gegen die EU-Kartellvorschriften verhängt. Bei zwei Kartellen waren die Märkte für Sicherheitsgurte, Airbags und Steuerräder zur Belieferung von Volkswagen und BMW betroffen. Zulieferer Takata kam ohne die eigentlich fällige Geldbuße in Höhe von 195 Millionen Euro davon, weil er als Kronzeuge fungierte. Alle drei Unternehmen haben ihre Kartellbeteiligung zugegeben und dem Vergleich zugestimmt.
Autoliv und TRW wurden die Geldbußen ermäßigt, um ihre Zusammenarbeit mit der Kommission bei der Untersuchung zu berücksichtigen. „Dies ist das zweite Mal, dass wir die Lieferanten von Kfz-Sicherheitsausrüstungen für die Teilnahme an einem Kartell bestrafen“, sagte die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager. Die Absprachen seien getroffen worden, um die Gewinne aus dem Verkauf lebensrettender Einzelteile zu steigern und schadeten den Verbrauchern, aber auch der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Automobilindustrie. Die drei Hersteller hatten in ihren Geschäftsräumen, aber auch in Restaurants und Hotels oder am Telefon und per E-Mail vertrauliche Geschäftsinformationen ausgetauscht und ihr Marktverhalten koordiniert.
Der jetzige Beschluss ist Teil weitreichender Ermittlungen zu Kartellen in der Automobilzulieferindustrie. Die Kommission hatte Autoliv und Takata bereits wegen der Teilnahme an einem oder mehreren von vier Kartellen zu Insassensicherheitssystemen für japanische Automobilhersteller und TRW in Bezug auf den Vertrieb von hydraulischen Bremssystemen an Daimler und BMW belangt. Ferner wurden bereits Geldbußen gegen Anbieter von Wälzlagern, Kabelbäumen, Weichschaum für Autositze, Standheizungen Generatoren und Anlasser, Klimaanlagen, Motorkühl-, Beleuchtungs- und Bremssysteme sowie Zündkerzen verhängt. Mit dem heutigen Beschluss erreicht der Gesamtbetrag der Geldbußen der Kommission für Kartelle in diesem Bereich 2,15 Milliarden Euro.
Wer von dem wettbewerbswidrigen Verhalten betroffen ist, kann vor den Gerichten der Mitgliedstaaten auf Schadensersatz klagen. Die Ansprüche werden durch die Geldbußen, die die Kommission gegen die Kartellbeteiligten verhängt hat, nicht gemindert. Hinweisgeber oder Whistleblower können die Kommission inzwischen anonym über wettbewerbswidriges Verhalten informieren und mit ihr über ein entsprechendes Tool verschlüsselte Mitteilungen austauschen.