Kartellrecht: Österreich verurteilt Panalpina und Co.
Der Schweizer Logistiker Panalpina muss zwei Millionen Euro Strafe zahlen. Dazu hat das Unternehmen das österreichische Kartellgericht verurteilt. Noch stärker hat das Gericht laut dem schweizerischen Portal Blick.ch die österreichische Spedition Etransa zur Kasse gebeten. Zwar sei das Unternehmen in Berufung gegangen, die Strafforderung nach 3,5 Millionen Euro blieb aber bestehen. Mittlerweile sei Etransa insolvent. Der deutsche Logistiker Schenker sei hingegen vergleichsweise unbeschadet davongekommen: 318.000 Euro verlange das Gericht von der DB-Tochter. Die ÖBB-Tochter Rail Cargo müsse 184.000 Euro bezahlen.
Laut Blick hatten die angeklagten Firmen zwischen 2005 und 2010 Absprachen getroffen bezüglich wiederkehrender Ausschreibungen eines österreichischen Kundens für Transporte in frühere GUS-Staaten. Die involvierten Unternehmen hätten demnach unter anderem die Transportmengen aufgeteilt und die Preise sowie die Aufteilung der Erlöse besprochen.
Ebenfalls Teil des Kartells war demnach Kühne und Nagel, die jedoch als Kronzeuge fungierten und Bussgeldimmunität erhielten. Zudem habe der Konzern nur eine untergeordnete Rolle gespielt.
Zwar hat das Gericht laut Blick die Entscheidung bereits im vorigen Jahr getroffen, Details seien jedoch erst jetzt ans Licht gekommen.