Keine weitere Förderung von E-Lastenrädern

07. Dez. 2023 Newsletter / Transport & Verkehr
Der Kauf von gewerblich genutzten E-Lastenrädern wird nicht mehr vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Das geht aus einer offiziellen Mitteilung des BAFA hervor. Betroffen sind auch acht weitere Förderprogramme, die aus Mitteln des Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert wurden. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts Mitte November führte zum Aus des KTF.
„Mit der Urteilsverkündung hat das Bundesfinanzministerium eine sofortige Haushaltssperre verfügt, nach der aktuell keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden dürfen, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind“, heißt es in der Mitteilung. Mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres würden daher sowohl die Annahme als auch die Bewilligung von Anträgen pausiert. Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen könnten aber weiterverfolgt werden. Das betreffe auch die Richtlinie zur Förderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Wirtschaft und Kommunen (E-Lastenfahrrad-Richtlinie).
Der Radlogistik Verband Deutschland (RLVD) befürchtet das Aus vieler junger, innovativer Unternehmen, ihrer Zulieferer und Dienstleister. „Für wettbewerbsfähige Preise und den Markthochlauf ist die Förderung essenziell“, sagt Tom Assmann, Vorsitzender des Radlogistik Verbands.