Klage gegen Lang-Lkw
Der Lang-Lkw muss vor Gericht. Die Allianz pro Schiene und zwei Umweltverbände haben gegen den seit dem 1. Januar 2017 bestehenden Regelbetrieb der mehr als 25 Meter langen Fahrzeuge geklagt. Sie sind der Ansicht, dass die Zulassung im Widerspruch zu EU-Recht steht und sowohl die deutschen Klimaziele wie auch die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gefährdet.
„Die Regelzulassung für Lang-Lkw verstößt offenkundig gegen die Richtlinie 96/53 (EG), die Höchstabmessungen für Lkw festlegt“, sagte Rechtsanwalt Remo Klinger, der die Allianz pro Schiene, den BUND und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) in der Auseinandersetzung vor dem Verwaltungsgericht Berlin vertritt. Eine Überschreitung dieser Abmessungen solle danach nur ausnahmsweise für bestimmte Tätigkeiten oder im Rahmen einer Testphase möglich sein. Den gewöhnlichen Verkehr lasse die Richtlinie nicht zu.
Der Umwelt- und Klimaschutz bleibe mit der Zulassung der großen Lkw auf der Strecke, betonte DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch. Lkw-Verkehre würden weiter verbilligt und die Schiene geschädigt. Der Geschäftsführer der Allianz pro Schiene, Dirk Flege, warf Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) vor, den verkehrspolitischen Willen der Bürger zu missachten, von denen drei Viertel die Fahrzeuge aus Sicherheitsgründen nicht auf den Straßen wollten. Die Verkehrsminister der Länder dürften keine Strecken mehr freigeben, denn sie zögen auch zusätzliche Investitionen in den Straßenbau nach sich, forderte der BUND-Vorsitzende Huber Weiger. Angesichts der mit Klage verbundenen unklaren Zukunftsaussichten riet er Transportunternehmen ab, in den Kauf von Lang-Lkw zu investieren.