Ladungssicherung, Fragen und Antworten

16. März 2005
1.) Bin ich als Fahrer auch für die Ladungssicherung verantwortlich?
Antwort: Ja, der Fahrer ist für die Ladungssicherung verantwortlich. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn das Fahrzeug vor der Übernahme durch den Absender oder durch den Zoll verplombt wurde.
2.) Darf die Polizei mir verbieten weiterzufahren, wenn ich eine Ladung nicht genügend gesichert habe?
Antwort: Ja, die Polizei darf die Weiterfahrt untersagen, wenn von der mangelhaft gesicherten Ladung eine Gefahr ausgeht.
3.) Muss ich ein Bußgeld bezahlen, wenn ich eine Ladung nicht genügend gesichert habe?
Antwort: Laut Bußgeldkatalog ist je nach Sachverhalt ein Bußgeld in Höhe von 35 oder von 50 € vorgesehen. Ob ein Bußgeld bezahlt werden muss und wie hoch es festgesetzt wird, hängt letztendlich von der Entscheidung des Richters ab.
4. ) Was muss ich tun, wenn ich wegen der Lastverteilung die Ladung nicht direkt an die Stirnwand laden kann?
Antwort: Die richtige Lastverteilung ist sehr wichtig. Wenn die Ladung nicht direkt an die Stirnwand geladen werden kann, ergibt sich eine Ladelücke. Diese kann durch Hilfsmittel ausgefüllt werden oder die Ladung kann durch ein Kopflasching (Formschluss) bzw. durch Niederzurren (Kraftschluss) gesichert werden.
5.) Muss ich Ladung sichern oder reicht es, wenn ich in Kurven langsam fahre und nur vorsichtig bremse?
Antwort: Die Ladung muss gesichert werden und zwar für Vollbremsungen, Ausweichmanöver und schlechte Wegstrecke. Es reicht keinesfalls aus, wenn man versucht, sein Fahrverhalten der ungesicherten Ladung anzupassen.
6.) Was muss ich beachten, wenn ich ein Fahrzeug entlade?
Antwort: Die weitaus meisten Unfälle passieren beim Be- und Entladen. Türen und Bordwände können durch verrutschte Ladung unter Druck stehen und beim Entriegeln plötzlich aufspringen. Ladung kann beim Öffnen der Schiebepla-ne herausfallen. Ladungsteile können beim Entladen umstürzen oder zusammenrutschen.
7.) Wie kann ich Getränkekisten sicher befördern?
Antwort: Getränkekisten sind eine tückische Ladung. Sie sind schwer und sehr kippgefährdet. Aus diesem Grund sollten Getränkekisten nur in speziellen und für den Getränketransport zertifizierten Fahrzeugen transportiert werden.
8.) Müssen Papierrollen auf Antirutschmatten stehen?
Antwort: Eine VDI-Richtlinie zur Sicherung von Papierrollen wird zur Zeit erarbeitet. Gemäß dem veröffentlichten Entwurf (Gründruck) sollen die Papierrollen grundsätzlich auf Antirutschmatten in Verbindung mit Kraftschluss (Niederzurren) oder mit Formschluss gegen Rutschen gesichert werden.
9.) Muss ich die Ladung auf einem Curtainsider seitlich sichern oder reicht die Plane als Halt für die Ladung aus?
Antwort: Die Plane eines Curtainsiders ist grundsätzlich nicht zur Ladungssicherung geeignet. Ausnahmen gibt es nur bei einer sehr leichten Ladung wie z.B. formschlüssig verladenem Isoliermaterial. Eine weitere Ausnahme stellen besonders zertifizierte Planen in besonders zertifizierten Fahrzeugen z.B. bei Spezialfahrzeugen für den Getränke- oder den Stückguttransport dar.
10.) Muss ich ein Fahrzeug, das keine Zurrpunkte hat, nachrüsten?
Antwort: Nein, es besteht keine Pflicht zur Nachrüstung.
11.) Eine wie große Belastung hält ein Klemmbrett aus?
Antwort: Die Belastung von Klemmbrettern, richtig heißen sie „Zwischenwandverschlüsse“, kann nicht pauschal angegeben werden. Gute Zwischenwandverschlüsse können eine Kraft bis zu 350 daN (entspricht 350 kg) aufneh-men.
12.) Müssen die Zurrmittel regelmäßig überprüft werden?
Antwort: Ja, alle Zurrmittel müssen regelmäßig auf Beschädigungen untersucht werden.
13.) Wie lange darf ich die Zurrgurte benutzen?
Antwort: Die Benutzung von Zurrgurten ist nicht an eine zeitlich Vorgabe (Verfallsdatum) geknüpft. Zurrgurte dürfen bis zu ihrer Ablegereife (durch die Norm festgelegter Grad der Beschädigung) benutzt werden.
14.) Darf ich einen Zurrgurt noch benutzen, wenn das Etikett abgelöst ist?
Antwort: Nein, Zurrgurte müssen gekennzeichnet sein, ungekennzeichnete Zurrgurte dürfen nicht verwendet werden.
15.) Darf ich Drahtseilklemmen benutzen, um eine Öse am Seilende herzustellen?
Antwort: Nein, Drahtseilklemmen, auch Frösche genannt, zur Herstellung von Seilendverbindungen sind in der Ladungssicherung verboten. Erlaubt sind nur Pressklemmen oder Spleiße.
16.) Muss ich zum Niederzurren Kantengleiter benutzen?
Antwort: Ja, grundsätzlich müssen beim Niederzurren Kantengleiter verwendet werden, denn die Zurrmittel dürfen nicht über scharfe Kanten geführt werden.
17.) Wie werden die Zurrwinkel α und β gemessen?
Antwort: Von mehreren Zurrmittelherstellern werden Winkelmesser angeboten, mit deren Hilfe diese Zurrwinkel problemlos und schnell gemessen werden können.
18.) Was ist eigentlich unter „Kopflasching“ zu verstehen?
Antwort: Ein Kopflasching kann die Stirnwand oder die Rückwand ersetzen. Das Zurrmittel wird als „Bauchbinde“ vor bzw. hinter der Ladung geführt. Es hält die Ladung dann wie eine Fangschlinge fest, wenn diese verrutschen will.
19.) Reicht es, wenn ich beim Buchtlasching die Ladung von jeder Seite einmal befestige?
Antwort: Nein, wenn ich nur ein Zurrmittel pro Seite verwende ist die Ladung nicht fixiert und kann sich verdrehen. Um eine Ladung zu fixieren benötige ich mindestens drei Buchtlaschings, zwei auf der einen und eines auf der anderen Seite der Ladung.
20.) Gibt es Hilfsmittel, wenn ich die Ladungssicherung nicht selbst berechnen will?
Antwort: Ja, von mehreren Zurrmittelherstellern werden Hilfsmittel angeboten, mit deren Hilfe die Ladungssicherung problemlos und schnell berechnet werden kann.