Corona: Länder lockern Sonntagsfahrverbote für Lkw

11. März 2020
Ab sofort lockern die Landesregierungen von Schleswig-Holstein, Niedersachsen und NRW die Sonntagsfahrverbote für Lkw.
Die Landesregierung von Schleswig-Holstein setzt mit sofortiger Wirkung bis zunächst 30. Mai das Fahrverbot für Lkw an Sonn- und Feiertagen für Lieferungen von Hygieneartikeln und Lebensmitteln für den Einzelhandel aus. „Wir wollen so einen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten, damit die Regale auch nach den Wochenenden zügig wieder aufgefüllt werden können“, sagte Verkehrsminister Dr. Bernd Buchholz in Kiel.
Nach den Worten von Buchholz gebe es keinen objektiven Grund für sogenannte Hamsterkäufe bestimmter Waren, da der Groß- und Einzelhandel sehr kurzfristig auf Nachfragespitzen reagieren und immer wieder für volle Regale sorgen könne. Dennoch seien viele Menschen offenbar in Sorge und würden vor allem Lebensmittel und Hygieneartikel auf Vorrat kaufen. „Das Aussetzen des Fahrverbots für Lastwagen gibt somit auch dem Handel eine größere Flexibilität, sich auf die veränderte Nachfragesituation einzustellen“, so der Minister.
Psychologischer Effekt
Buchholz hofft zudem auf einen psychologischen Effekt: „Volle Regale sind ein sichtbares Zeichen dafür, dass kein Grund zu Überreaktionen und unbedachten Vorratskäufen besteht.“ Das Fahrverbot in Schleswig-Holstein ist wie schon erwähnt zunächst bis zum 30. Mai ausgesetzt, kann je nach aktueller Lage aber verlängert werden.
Schleswig-Holstein folgt damit Niedersachsen, das bereits ähnliche Regelungen geschaffen hat. So gilt auch in Niedersachsen ab sofort eine allgemeine Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsverbot für den Transport von Hygieneprodukten und Artikeln aus dem Trockensortiment. Diese gilt auch für Leerfahrten, die im direkten Zusammenhang mit den genannten Transporten stehen.
Ohne Ausnahmegenehmigung
Auch in Niedersachsen gilt die Regelung bis zum 30. Mai 2020. In diesem Zeitraum wird in Niedersachsen kein Nachweis einer Ausnahmegenehmigung benötigt. Soweit bei Beförderungen in andere Bundesländer eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist, müsste diese allerdings dort beantragt werden. In Nordrhein-Westfalen gilt bereits die gleiche Regelung wie in Niedersachsen. Andere Bundesländer ziehen möglicherweise nach.
Aufgrund der zunehmenden Verbreitung des Coronavirus kaufen die Bürger derzeit weitaus mehr Artikel aus dem Trockensortiment als gewöhnlich. Niedersachsens Verkehrsminister Dr. Bernd Althusmann: „Damit die Regale jederzeit das volle Sortiment enthalten, müssen die Lieferketten entsprechend angepasst werden. Mit der Lockerung des Sonntagsfahrverbots lassen sich Versorgungsengpässe bei haltbaren Lebensmitteln und Hygieneartikeln vermeiden.“ Zum Trockensortiment zählen haltbare Lebensmittel wie zum Beispiel Trockenfrüchte, Konserven, Nudeln, Gries oder Gewürze.