Lang-Lkw müssen künftig nicht mehr bahnfähig sein

11. Feb. 2019
Für Lang-Lkw gelten künftig neue Spielregeln. Der verlängerte Sattelzug hat in zwei weiteren Bundesländern freie Fahrt.
Lang-Lkw müssen künftig nicht mehr bahnfähig sein. Mit Veröffentlichung der 9. Änderungsverordnung entfällt die Vorgabe, dass Lang-Lkw beziehungsweise ihre Ladeeinheiten für den Kombinierten Verkehr tauglich sein müssen. Das Bundesverkehrsministerium begründet dies damit, dass der Lang-Lkw keine Rückverlagerung von Verkehren von der Schiene auf die Straße ausgelöst habe. Das hätten Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) ergeben.
Verlängerer Sattelauflieger auf dem Vormarsch
Neu ist ebenfalls, dass zwei weitere Bundesländer ihr komplettes Straßennetz für den Einsatz des verlängerten Sattelaufliegers (Lang-Lkw Typ 1) freigeben. Dabei handelt es sich um Baden-Württemberg und um Bremen/Bremerhaven. Eine weitere Neuerung beim Lang-Lkw Typ 1: Er darf künftig 17,88 Meter lang sein – also acht Zentimeter länger als bisher. Der Grund ist, dass der Sattelauflieger dann zwei Wechselbrücken zu jeweils 7,45 Meter Länge schultern kann. Damit wäre dieses Fahrzeug auch eine Alternative zum Gliederzug, etwa im Rahmen von nächtlichen Systemverkehren.Lang-Lkw werden künftig auch noch sicherer. Sie müssen fortan mit Abbiegesystemen und mitblinkenden Seitenmarkierungsleuchten ausgestattet sein.
Änderungsverordnung in der Verbändeanhörung
Abseits von den neuen Spielregeln verlängert sich auch das Positivnetz, also das Streckennetz, auf denen die Lang-Lkw in Deutschland verkehren können. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Steffen Bilger (CDU), ließ vorige Woche gegenüber der Fachzeitschrift trans aktuell durchblicken, dass es sich bei der Liste der neuen Streckenabschnitten um 22 eng beschriebene Seiten handele. Der Entwurf sollte zunächst noch den Verbänden sowie den beiden Fraktionen von Union und SPD zur Abstimmung zugehen. Läuft alles glatt, könnte die Änderungsverordnung im Umfeld der 8. Nationalen Konferenz Güterverkehr und Logistik des BMVI veröffentlicht werden. Sie findet am 28. Februar in Frankfurt statt.