Lkw-Abwrackprämie: Fördergelder jetzt beantragen

27. Jan. 2021 Betrieb & Technik / Newsletter
Das Rennen auf die Fördertöpfe in Zusammenhang mit der Lkw-Abwrackprämie ist eröffnet. Das BAG hat sein Antragsportal scharf geschaltet.
Alten Lkw verschrotten lassen, neuen Lkw erwerben und dafür eine Prämie kassieren – das sind die Spielregeln beim neuen Lkw-Austauschprogramm der Bundesregierung. Seit gestern können Flottenbetreiber aus dem gewerblichen Verkehr oder dem Werkverkehr entsprechende Prämien beantragen. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) als zuständige Behörde weist darauf hin, dass es sein eService-Portal (https://antrag-gbbmvi.bund.de) eröffnet hat.
15.000 Euro Prämie bei Verschrottung von Euro 5
Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) gibt Zuschüsse beim Erwerb von Euro 6-Lkw ab 7,5 Tonnen – seien es konventionelle Verbrenner oder Gas-Lkw – und bei Investitionen in die Effizienz von Trailern. Voraussetzung ist, dass ein alter Lkw verschrottet wird. Alt bedeutet: Euro 5 und schlechter. Wer sich von einem Euro-5- oder EEV-Lkw trennt, dem winken beim Erwerb eines Euro 6-Fahrzeugs jeweils 15.000 Euro. Jeweils 10.000 Euro stellt das BMVI Flottenbetreibern in Aussicht, die einen Euro 6-Lkw erwerben und einen Lkw der Euro-Klasse 4 oder schlechter verschrotten.
Die neu angeschafften Fahrzeuge müssen im laufenden Jahr produziert werden, sie müssen mit Abbiegesystemen und rollwiderstandsoptimierten Reifen ausgestattet sein. Der alte Lkw muss mindestens zwölf Monate in Deutschland zugelassen gewesen sein.
Der Höchstbetrag pro Unternehmen liegt bei 800.000 Euro. Insgesamt macht die Bundesregierung im Rahmen des Austauschprogramms 500 Millionen Euro für Transporteure aus der Privatwirtschaft locker. Ein weiteres Programm für kommunale Betriebe, das ebenfalls mit 500 Millionen Euro ausgestattet ist, ist in Vorbereitung.
Spediteur Schulte-Lindhorst ordert zehn Euro 6
Spediteur Thomas Schulte-Lindhorst aus Rietberg konnte bereits um 9.38 Uhr Vollzug melden. Er hatte alles auf Mitternacht schon vorbereitet, konnte die erforderlichen Dokumente zunächst aber nicht hochladen. Der Unternehmer, der zehn Euro 6-Lkw anschaffen möchte, hofft, dass dies nicht zu Zuteilungsproblemen führen wird. Denn das BAG erteilt die Mittel nach Antragseingang. Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.