Eisplatten auf Lkw: Bund lehnt Forderung der Grünen ab

16. Jan. 2019
Die Bundesregierung sieht sich aktuell nicht in der Pflicht, die Gefahr durch herabstürzende Eisplatten von Lkw-Planen zu minimieren.
Der Bundestagsabgeordneten Stephan Kühn und weitere Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellten hierzu eine kleine Anfrage an die Bundesregierung. Die Abgeordneten wollten unter anderem wissen, was die Bundesregierung seit 2013 unternommen hat, um die Gefahr durch herabstürzende Eisplatten von Lkw-Planen zu minimieren. Ebenso interessierte die Abgeordneten, ob die Bundesregierung den Ausbau von öffentlich zugänglichen Eisfreigerüsten entlang des Bundesfernstraßennetzes plant – und wenn ja, zu welchen Konditionen.
Verantwortung des Lkw-Fahrers
Die Bundesregierung hält das bisherige Engagement für ausreichend und sieht keinen weiteren Handlungsbedarf. So heißt es in der Antwort auf die kleine Anfrage: „Die Bundesregierung fördert den Bau und den Betrieb von Eisfreigerüsten durch die entgeltlose Bereitstellung der dazu notwendigen Flächen auf den bundeseigenen Rastanlagen.“ Zudem habe laut Straßenverkehrsordnung der Lkw-Fahrer dafür zu sorgen, dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs nicht leidet. Auch die Rechtsprechung sehe die Verantwortung bei Eisplatten auf dem Dach beim Fahrer, argumentiert die Bundesregierung.
Mehr Prävention gefordert
Abgeordneter Stephan Kühn indessen kritisiert diese Haltung und fordert, der Bund müsse eine aktivere Rolle übernehmen und präventiv tätig werden. Kühn fordert, dass Eisfreigerüste zur Standardausrüstung auf großen Rastanlagen werden und über das Ausbauprogramm des Bundes für Lkw-Stellplätze finanziert werden. Der Bundestagsabgeordnete ist überzeugt. „Werden die Dächer von Lkw bei Schneefall und Frost in der Winterzeit nicht geräumt, ist die Sicherheit sämtlicher Verkehrsteilnehmer gefährdet.“ Eine Übersicht aller Eisfreigerüste hat eurotransport.de hier für Sie zusammengestellt.