Lkw-Fahrer: Corona-Quarantäne als Urlaub

25. Jan. 2021 Newsletter / Recht & Steuern / Transport & Verkehr
Fahren Lkw-Fahrer nach Hause, müssen sie sich die erforderliche Corona-Quarantäne bei einigen Transportunternehmen auf ihren Urlaub anrechnen lassen. Das Gleiche gilt für Wartezeiten auf ein Covid-19-Testergebnis. Dies geht aus dem jüngsten Wochenbericht des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) zur Marktbeobachtung über die Auswirkungen der Corona-Krise hervor. Betroffen seien beispielsweise Fahrer aus Polen oder Rumänien.
Nicht nach Hause wegen Corona
Ein Teil der vom BAG befragten Transportunternehmen hatte der Behörde von großen Problemen bei der Einsatzplanung des ausländischen Personals berichtet. Fahrer, die nicht in Deutschland wohnen, müssten nach Heimataufenthalten in Quarantäne, sodass vereinbarte Arbeitszeitsysteme kaum noch umsetzbar, beziehungsweise stark beeinträchtigt seien. Zur Vermeidung der Quarantäne unterlassen die Fahrer deshalb vielfach Heimreisen, „selbst Heimaturlaube über Weihnachten wurden abgesagt“, heißt es in dem Bericht.
Mit Kind zum Job – Ängste nehmen zu
Alleinerziehende Fahrerinnen und Fahrer aber auch andere Beschäftigte in der Logistikbranche haben zudem vermehrt Probleme bei der Kinderbetreuung, weil Kindergärten und Schulen geschlossen sind, so das BAG. Wenn Arbeitnehmer ihre Tätigkeiten nicht zu Hause ausüben können, hätten einzelne Unternehmen ihnen erlaubt, die Kinder zwecks Betreuung mit in den Betrieb zu bringen. Es wurde von Unternehmerseite außerdem darauf hingewiesen, dass die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten mit zunehmender Dauer der Pandemie und den Maßnahmen zur Eindämmung leide. Ängste und soziale Konflikte nehmen demnach zu.