Lkw-Fahrer sind für Enteisung selbst verantwortlich

26. Nov. 2013
Herabfallende Eisplatten können erheblichen Schaden anrichten. Jeder Fahrer ist selbst für die Entfernung der Eisplatten verantwortlich. Darauf weist der ADAC hin.
Fällt eine Eisplatte vom Lkw und wird ein nachfolgendes Fahrzeug beschädigt, kann sich der Geschädigte an die Kfz-Haftpflicht des Halters wenden. Wichtig ist für diesen Fahrer aber, dass er den Nachweis erbringt, dass die Eisplatten von diesem bestimmten Fahrzeug fielen.
Der ADAC rät daher, Zeugen zu notieren und Beweise zu sichern. Kann der Verursacher nicht ermittelt werden, kommt laut ADAC nur eine Regulierung des Fahrzeugschadens über die eigene Vollkaskoversicherung in Betracht.
Fahrer, die hinter einem mit Eis gespicktem Vordermann fahren, sollten auf jeden Fall ausreichend Abstand halten.
Beachten: Da die wenigsten Lkw nachts in Hallen abgestellt werden können und sich in der kalten Jahreszeit Eis bildet, sollten Fahrer Rasthöfe und Autohöfe anfahren, die spezielle Räumstellen für Lkw-Dächer eingerichtet haben. Diese Stellen gibt es bundesweit.