Kartellverdacht bei Flüssiggas-Importen

25. Juni 2018
Ärger für den größten LNG-Lieferanten nach Europa: Die EU-Komission will eine kartellrechtliche Überprüfung von Verträgen von Qatar Petroleum.
Anlass dazu geben nach Angaben der EU-Kommission die innereuropäischen Lieferbeschränkungen für Erdgaseinfuhren von Qatar Petroleum. Das förmliche Prüfverfahren soll feststellen, ob die Verträge über die Lieferung von Flüssigerdgas (Liquefied Natural Gas, LNG) "unter Verstoß gegen das EU Kartellrecht freie Erdgaslieferungen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) beschränken".
Demnach ist Qatar Petroleum mit einem Anteil von rund 40 Prozent an den Gesamteinfuhren in die EU und noch deutliche höheren Anteilen in einigen Mitgliedstaaten der größte Ausführer von LNG nach Europa. Qatar Petroleum kontrolliere mehrere Unternehmen, die Flüssigerdgas herstellen und nach Europa ausführen. Nach Kommissionsangaben gebe es in den Verträgen zwischen diesen Ausführern und den EWR-Einführern Vertragsklauseln, die den Verkauf des LNG in andere Gebiete im EWR beschränken.
"Energie sollte innerhalb Europas ungehindert fließen können, ganz gleich, woher sie kommt. Wir haben ein Prüfverfahren eingeleitet, das zeigen wird, ob Erdgaslieferverträge mit Qatar Petroleum problematische Klauseln mit territorialen Beschränkungen enthalten", sagt EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager, "Solche Klauseln könnten den Wettbewerb beeinträchtigen und verhindern, dass die Verbraucher von den Vorteilen eines integrierten europäischen Energiemarktes profitieren."
In der Richtlinie 2014/94/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 hat die EU den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe beschlossen und die Bedeutung von CNG und LNG für den EWR beschrieben. LNG ist auch Teil der Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie (MKS) des Bundes. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert daher etwa in einem Demonstrationsprojekt die Anschaffung von 20 LNG-Lkw für den Einsatz bei Meyer Logistik.