BGL erhebt zweite Klage gegen Lkw-Kartell
Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) hat vor dem Landgericht München I eine zweite Schadensersatzklage gegen das Lkw-Kartell eingereicht. Die Klage deckt mehr als 3.800 Unternehmen mit über 64.000 Lkw ab.
Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) hat zusammen mit dem Rechtsdienstleister Financialright Claims vor dem Landgericht München I für mehr als 3.800 Unternehmen mit über 64.000 Lkw Klage gegen das sogenannte Lkw-Kartell erhoben.
Die erste Klage hatte der Verband unterstützt von dem Düsseldorfer Rechtsdienstleister Financialright und der auf Kartellschadensersatzverfahren spezialisierten Kanzlei Hausfeld Rechtsanwälte bereits Ende 2017 eingereicht. Im Rahmen eines Abtretungsmodells hatten zuvor insgesamt 4.000 Unternehmen ihre Schadenersatzansprüche für insgesamt 115.000 Fahrzeuge an Financialright abgetreten. Der bündelt die Forderungen und bringt sie - unterstützt durch einen Prozessfinanzierer - vor Gericht. Da für rund 30.000 Fahrzeuge noch Rückfragen zu klären waren, startete die erste Klage mit rund 85.000 Fahrzeuge.
Die beiden Klagen fordern damit nach Verbandsangaben für insgesamt über 149.000 Lkw Schadensersatz. "Die beiden Klagen sind – selbst wenn man sie getrennt betrachtet – die größten vor Gericht befindlichen Klagen zum Lkw-Kartell", schreibt der Verband.
In den Jahren 2016 und 2017 hatte die Europäische Kommission Rekordgeldbußen von über 3,7 Milliarden Euro gegen alle führenden Lkw-Hersteller (MAN, Daimler-Benz, Volvo/Renault, DAF, IVECO und Scania) verhängt, weil sie sich zu Lkw-Preisen sowie dem Zeitpunkt der Einführung und die Weitergabe der Mehrkosten für die Einhaltung der Abgasnormen Euro 3 bis Euro 6 abgesprochen haben sollen. Das Kartell dauerte mindestens 14 Jahre, nämlich von Januar 1997 bis Januar 2011.