Lkw-Kartell: OLG München revidiert Urteil
In das Schadenersatzverfahren gegen das europäische Lkw-Kartell kommt Bewegung. Das Oberlandesgericht München hat Ende März die frühere Entscheidung des Landgerichts München vom 7. Februar 2020 im Sammelklageverfahren aufgehoben (Az. 29 U 1319/20). Das Gericht erkannte demnach die Abtretung der Ansprüche an den Rechtsdienstleister Financialright Claims als wirksam an und wies die Auffassung des Landgerichts zurück, dass die Klage mangels Aktivlegitimation unbegründet sei.
BGH-Rechtssprechung gewürdigt
Diese Entscheidung stützt sich auf die gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und bestätigt die Legitimität des Vorgehens von Financialright Claims, so die Kanzlei Arnecke Sibeth Dabelstein, die Financialright Claims inzwischen juristisch berät. Die Kanzlei mit Sitz in Frankfurt vertritt unter anderem auch die Ladungskooperation ELVIS aus Alzenau bei ihren Klagen gegen das Lkw-Kartell. Bislang wurde Financialright Claims von der auf Kartellschadensersatzverfahren spezialisierte Kanzlei Hausfeld Rechtsanwälte vertreten.
Das Schadenersatzverfahren betrifft die Ansprüche von tausenden Spediteuren, Unternehmen und Kommunen, die Schadenersatz zuzüglich Zinsen für kartellbedingte Preisüberhöhungen fordern. Diese Ansprüche hatten sie an den Rechtsdienstleister Financialright Claims abgetreten, der von diversen Transportverbänden unterstützt wird.
„Die Entscheidung des OLG München markiert einen bedeutenden Wendepunkt in diesem langjährigen Rechtsstreit, der seinen Ursprung in einem milliardenschweren Bußgeld der EU-Kommission gegen die Nutzfahrzeughersteller wegen illegaler Preisabsprachen hat“, so die Kanzlei Arnecke Sibeth Dabelstein.
Bestätigung der Rechte von Spediteuren
Financialright Claims hat demnach in zwei Prozessen Kartellschadensersatzansprüche von rund 200.000 Lkw und rund 8.500 Zedenten, also Gläubiger, die ihre Forderungen abgetreten haben, geltend gemacht. In dem Urteil des OLG München sehen die Rechtsanwälte eine Bestätigung der Rechte von Unternehmen und Spediteuren, die durch das kartellrechtswidrige Verhalten der Lkw-Hersteller geschädigt wurden.
„Mit der Entscheidung hat nun auch das OLG München klargestellt, dass die Bündelung von Ansprüchen durch Abtretung an einen Rechtsdienstleister, das sogenannte Abtretungsmodell, nach deutschem Recht zulässig ist“, erklärt Dr. Sebastian Jungermann von Arnecke Sibeth Dabelstein. Demnach ebnet die Entscheidung des OLG München nicht nur den Weg für die Neuverhandlung des Verfahrens, sondern setzt auch ein starkes Signal gegen rechtswidrige Marktpraktiken.
Neben Financialright Claims haben auch andere Dienstleister Klage gegen das Lkw-Kartell eingereicht, etwa Truck ReClaim oder Financialright Trucks 24. Europäische Lkw-Hersteller zwischen 1997 und 2011 gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen und unter anderem Verkaufspreise besprochen haben. Die EU-Kommission verhängte daraufhin eine Strafe von insgesamt drei Milliarden Euro. Betroffen sind die Firmen Daimler, und Volvo/Renault. Iveco, DAF und Scania. Unternehmen, die in dem Zeitraum Fahrzeuge kauften, können Schadenersatz geltend machen.