Luftfracht: Status des Geschäftlichen Versenders fällt 2016 weg

22. Juni 2015
Zum 1. April 2016 setzt das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) den Status des Geschäftlichen Versenders (GV) aus – das verkündet der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) in einem Rundschreiben.

Im Frühjahr 2013 ging das Prinzip der sicheren Lieferkette an den Start. Seitdem gilt: Luftfracht muss durch einen Bekannten Versender (BV) auf den Weg gebracht oder von einem Reglementierten Beauftragten (RegB) kontrolliert werden. Der Status GV ist in diesem Kontext für Firmen nützlich, die Luftfracht nur periodisch oder immer in gleicher Menge zu gleichen Terminen versenden. Die RegB kontrollieren ihre Fracht und leiten sie an die Airline weiter.

Anschließend fliegt die Ware mit dem Sicherheitsstatus „SCO“ nur in Frachtflugzeugen – weil es sich eben nicht um einen BV handelt. In Zukunft gibt es also nur noch RegB und BV, um den gesamten Prozess sicherer zu machen.

Auch die RegB sind von Änderungen betroffen: Reine Transportdienstleister, die als RegB zugelassen sind, sollen diesen Status in Zukunft nicht mehr bekommen. Bereits jetzt genehmigt das LBA keine Neuzulassungen von reinen Transporteuren mehr und verlängert auch deren Status nach Ablauf des fünfjährigen Zulassungszeitraums nicht. Diesen Plan halten der DSLV und andere Verbände für bedenklich. Der Speditionsverband hat das LBA nach eigenen Angaben aufgefordert, einem Transporteur den Status als RegB nicht vorzeitig abzuerkennen. Er sei auch dann als RegB zulassungsfähig, wenn er „nur“ die Schutzmaßnahmen nach Nummer 6.6.1 der EU-Verordnung 185 anwendet.