Luftreinhaltung: DUH legt Rechtsstreit mit Baden-Württemberg bei

01. Dez. 2021 Newsletter / Transport & Verkehr
Der Rechtsstreit zwischen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und dem Land Baden-Württemberg um die Luftreinhaltung in Stuttgart ist beendet. Die DUH hat ihren Vollstreckungsantrag vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart für erledigt erklärt und damit die Erfolge des Landes bei der Luftreinhaltung anerkannt. Das Land hat daraufhin seine Vollstreckungsabwehrklage beim Verwaltungsgericht zurückgenommen.
Der Landesverkehrsminister von den Grünen, Winfried Hermann, erklärte dazu: „Nach vielen Jahren und vielfältigen Anstrengungen ist es uns gelungen, die Luft in Stuttgart sauberer zu machen. Stadt, Region und Land haben massiv den ÖPNV gestärkt, den Fuß- und Radverkehr gefördert, innovative Lösungen wie Luftfiltersäulen umgesetzt, die intelligente Verkehrssteuerung ausgebaut, Geschwindigkeitsbeschränkungen angeordnet und Verkehrsverbote für besonders schadstoffträchtige Fahrzeuge umgesetzt. Wir haben die Probleme mit einem umfangreichen Maßnahmenbündel gelöst. Die Messwerte haben sich positiv entwickelt und die Gutachten belegen, dass wir 2021 erstmals an allen Messstationen in Stuttgart auch den Grenzwert für den Jahresmittelwert von Stickstoffdioxid mit 40 µg/m³ einhalten.“
Stuttgart war eine der Städte in Deutschland, die regelmäßig für Schlagzeilen sorgte. Vor allem das Neckartor erlang traurige Berühmtheit. Dort wurden lange Zeit besonders hohe Stickstoffdioxid- Werte gemessen. Im Jahr 2006 lagen die Werte bei bis zu 121 µg/m³ Luft im Jahr 2006. 2018 lag der Wert noch bei 71 µg/m3, 2019 bei 53 µg/m3 und im Jahr 2020 wurde mit 38 µg/m3 Stickstoffdioxid (NO2) im Jahresmittel zum ersten Mal der Grenzwert eingehalten. Der aktuelle Mittelwert der Monate Januar bis Oktober beträgt 35 μg/m³, sodass auch in diesem Jahr der von der EU festgelegte Grenzwert am Neckartor in Stuttgart eingehalten wird.