BMVI: Scheuer treibt Mauterhöhung voran
Mit der Mauterhöhung fließen eine Milliarde Euro mehr in den Staatssäckel. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) Minister Scheuer drängt auf zügige Anhörung der Verbände und setzt eine denkbar knappe Frist.
Die Fristen, sich zu wichtigen Verkehrsvorhaben zu äußern, werden für die Branchenverbände zunehmend kürzer. Ein Beispiel dafür ist die Anhörung zu den neuen Mautsätzen, die von Januar 2019 an gelten sollen (5. Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes). Am Freitag, 27. April, um 18:08 Uhr geht der Entwurf beim Deutschen Speditions- und Logistikverband (DSLV) ein, bis 2. Mai wünscht sich das Bundesverkehrsministerium (BMVI) eine Stellungnahme.
Bundesregierung will hohe Einnahmen und drückt aufs Tempo
Entsprechend verschnupft haben die Verbände darauf reagiert. "Das Verfahren mit einer derart kurzen Frist für eine Stellungnahme entspricht nicht den Anforderungen an eine ordentliche Verbändeanhörung und erweckt auch nicht den Eindruck, dass das BMVI an einer fundierten Stellungnahme der Verbände tatsächlich interessiert ist", erklärt der DSLV. Eine ausreichende Befassung in den Verbandsgremien sei angesichts der Kürze der Frist ausgeschlossen. "In Erwartung hoher zusätzlicher Einnahmen scheint die Bundesregierung hingegen an einer zügigen parlamentarischen Verabschiedung der neuen Mautsätze interessiert zu sein."
Tatsächlich scheint das der Grund für die Eile von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer zu sein. Das BMVI bittet in dem Schreiben um Verständnis "für die enge Terminsetzung", die sich aus dem vorgesehenen Kabinetttermin am 23. Mai ergebe.
BGL: Verbändeanhörung hat nur noch Pro-Forma-Charakter
Der DSLV legt Wert darauf, dass seine Stellungnahme angesichts der kurzen Frist nur vorläufigen Charakter haben kann. Ebenso hält es der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL), der sich vorbehält, dem BMVI weitere Anmerkungen zum vorgelegten Entwurf nachzureichen. "Nicht zum ersten Mal vermittelt die gesetzte knappe Frist den Anschein, dass aus Sicht des Ministeriums Verbändeanhörungen mehr und mehr noch Pro-Forma-Charakter zugeschrieben wird", erklärt der BGL.
Hintergrund für die geplante Erhöhung der Mautsätze ist das neue Wegekostengutachten, das Empfehlungen für neue Tarife macht, die aus den drei Komponenten Infrastruktur, Luftverschmutzung und Lärm bestehen. Die Anpassung der Mautsätze sei nun mit Blick auf EU- und Gebührenrecht geboten. Das BMVI rechnet durch die angepassten Tarife für die Jahre 2019 bis 2022 im Schnitt mit etwa einer Milliarde Euro an zusätzlichen Einnahmen im Jahr.BGL und DSLV begrüßen, dass es bei einheitlichen Mautsätzen auf Bundesstraßen und Autobahnen bleibt. Der DSLV kritisiert die geplanten Steigerungen als unverhältnismäßig und wünscht sich eine Einbeziehung von leichten Lkw und Fernbussen in die Gebührenpflicht.
Der BGL hält die Methodik des Wegekostengutachtens für fragwürdig. Mehr als die Hälfte der ermittelten Wegekosten sei nicht auf reale Bau- und Unterhaltungskosten, sondern auf fiktive kalkulatorische Zinskosten zurückzuführen, die der Verband für deutlich überhöht hält. Die Verbände sind sich darin einig, dass die Mauterhöhung Auswirkungen auf die Verbraucherpreise haben wird. "Drei Milliarden Euro jährlich zahlen die Unternehmen nicht mal eben so aus der Portokasse", sagt Christian Labrot, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL).
Die wichtigsten Änderungen:
• Fahrzeugeinteilung künftig nicht mehr nach Achszahl, sondern nach zulässigen Gesamtgewichten. Die Achszahl ist nur noch bei Lkw ab 18 Tonnen relevant (Unterscheidung bis vier Achsen oder vier und mehr Achsen)
• Alle Lkw werden künftig für Luftverschmutzung zur Kasse gebeten, auch Euro-6-Lkw, die bisher befreit sind
• Elektro-Lkw sind grundsätzlich mautbefreit (bisher günstigste Mautklasse)
• Alle Lkw müssen künftig für ihren Lärmausstoß bezahlen: pauschal 0,2 Cent pro Kilometer
• Es bleibt bei gleichen Mautsätzen für Bundesstraßen und Autobahnen
• Anstieg der Mautsätze – besonders in der Teilkomponente Infrastruktur. Neu: 16 Cent für Lkw ab 18 Tonnen bis vier Achsen und 17,4 Cent für Lkw ab 18 Tonnen mit vier und mehr Achsen