BAG-Förderprogramm 2019 startet

25. Jan. 2019
Der Run auf die BAG-Fördertöpfe 2019 ist eröffnet. Neu förderfähig sind E-Learning und Schulungen zu alternativen Antrieben.
Auch 2019 winken Unternehmen mit eigenem Fuhrpark – ob gewerblicher Transportdienstleister oder Werkverkehr – Zuschüsse im Rahmen der Mautharmonisierung. Fördermittel gibt es für Aus- und Weiterbildung, für den Erwerb von fahrerbezogenen und fahrzeugbezogenen Maßnahmen sowie für Maßnahmen zur Effizienzsteigerung. Die Unternehmen müssen die Maßnahmen wie gehabt dem Bundesamt für Güterverkehr (BAG) melden, um eine Förderung in Anspruch zu nehmen.
Die geförderten Maßnahmen in den Programmen Ausbildung, Weiterbildung und De-minimis unterscheiden sich kaum vom Förderkatalog der vergangenen Förderperiode. Ergänzungen gab es quasi nur im Förderprogramm Weiterbildung, bei dem die Antragsfrist am 2. Dezember endet. Neu aufgenommen wurden E-Learning-Programme, bei denen das Wissen virtuell vermittelt wird, sowie Blended-Learning-Programme, die eine Mischform aus Präsenzseminaren und E-Learning darstellen.
BAG fördert Schulungen zu alternativen Antrieben
Neu ist auch die Förderung einer Zusatzqualifikation zum geprüften Fahrzeugkranführer, was vor allem für Schwerlastspeditionen interessant sein dürfte. Dem steigenden Interesse an alternativen Antrieben tragen die ebenfalls neu in den Förderkatalog aufgenommenen Schulungen in Zusammenhang mit Gas- und Elektro-Lkw Rechnung. Die Schulungen müssen eine Mindestdauer von vier Unterrichtsstunden haben. Das BAG weist darauf hin, dass Pflichtschulungen weiterhin nicht förderfähig sind. Die Prüforganisation Dekra teilt jedoch mit, dass trotz dieser Einschränkungen eine Vielzahl an Kursen und Seminaren förderfähig sind – etwa Vorbereitungslehrgänge, Fahrsicherheitstrainings außerhalb des Pflichtmoduls zum wirtschaftlichen Fahren, Kurse zum Erwerb von allgemeinen Kenntnissen im Güterkraftverkehr, Weiterbildungen für bestimmte Transportarten wie Möbel/Umzug oder Schwergut und weiterführende berufliche Qualifikationen. Ferner winken Zuschüsse für den Praxisanteil bei den verpflichtenden Weiterbildungen im Rahmen des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes.
Förderung bis zu zwei Millionen Euro pro Maßnahme
Maximal pro Maßnahme abrufbar sind zwei Millionen Euro je Unternehmen. Der Zuwendungshöchstbetrag ergibt sich aus der Fuhrparkgröße. Der Fördersatz je mautpflichtigem Lkw beträgt bis zu 1.050 Euro je kleinem Unternehmen, bis zu 900 Euro je mittlerem Unternehmen und bis zu 750 Euro je großem Unternehmen. Die Förderhöhe beträgt maximal 70, 60 beziehungsweise 50 Prozent der förderfähigen Kosten.
Zwei Millionen Euro sind auch beim Förderprogramm Ausbildung der maximal gewährte Zuschuss. Das BAG erkennt bei der dreijährigen BKF-Ausbildung pauschal 50.000 Euro, verteilt auf die drei Lehrjahre, als zuwendungsfähige Kosten an. Die Förderhöhe beträgt je nach Firmengröße bis zu 70, 60 und 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
Zuschüsse für runderneuerte Reifen
Beim De-minimis-Programm endet die Antragsfrist bereits am 30. September. Je Lkw ergibt sich ein Fördersatz von bis zu 2.000 Euro, maximal winken 33.000 Euro. Förderfähig sind maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei den fahrzeugbezogenen Maßnahmen reicht das Spektrum vom Erwerb von Fahrerassistenzsystemen bis hin zur Anschaffung von lärmarmen beziehungsweise rollwiderstandsoptimierten und runderneuerten Reifen. Bei personenbezogenen Maßnahmen listet der Förderkatalog den Erwerb von Berufskleidung auf. Maßnahmen zur Effizienzsteigerung sind zum Beispiel der Erwerb von Telematiksystemen oder von Software zur Auswertung von Daten des digitalen Tachografen.