Verbände fordern Mautvorteile für Gasfahrzeuge
Mautvorteile darf es nach den Forderungen von Verbänden, aber auch der Fahrzeugindustrie nicht nur Elektro-Lkw gelten.
Das wurde bei einer gestrigen Expertenanhörung zum geplanten neuen Mautgesetz vor dem Verkehrsausschuss des Bundestags deutlich. „Wir befürworten eine Anreizwirkung für alle Arten von alternativen Antrieben“, erklärt Prof. Dr. Dirk Engelhardt, Hauptgeschäftsführer beim Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), gegenüber der Fachzeitschrift trans aktuell. „Die geplante Mautbefreiung für Elektro-Lkw ist gut gemeint“, sagt er. Das Einsatzgebiet dieser Fahrzeuge sei aber primär der innerstädtische Verkehr. Es müssten daher auch CO2-arme Antriebe begünstigt werden, die im Regional- und Fernverkehr unterwegs seien, sagt Engelhardt und fordert damit explizit auch die gleichen Vorteile für CNG- und LNG-Fahrzeuge ein.
Iveco: Mautermäßigung auch für Erdgas
Der Fahrzeugbauer Iveco als einer der Pioniere beim Thema Gasantriebe schließt sich dieser Position an. „Eine Mautermäßigung wäre sicherlich angesagt“, erklärt Manfred Kuchlmayr, Leiter der Iveco-Unternehmenskommunikation, gegenüber trans aktuell. Er fordert als Minimallösung eine Gleichbehandlung, wie sie zum Beispiel auch Hybridfahrzeugen zugesagt worden sei. Kuchlmayr ist mit Blick auf die alternativen Antriebe überzeugt: Je größer die Entfernung und je schwerer die Ladung, desto weniger führt an LNG ein Weg vorbei. Er begrüße es, dass die Methan-Mobilität nun auch im Verkehrsausschuss des Bundestags als CO2-senkende Technologie diskutiert wurde.
Iveco war nicht selbst bei der Anhörung dabei, die Interessen der Fahrzeugindustrie wurden durch Dr. Kurt-Christian Scheel vertreten, Geschäftsführer des Verbands der Automobilindustrie (VDA). Weiterhin waren Vertreter des Deutschen Städtetags, des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) sowie der Allianz pro Schiene mit von der Partie. Deren Geschäftsführer Dirk Flege sprach sich dafür aus, die geplanten Mautvorteile für Elektro-Lkw – im Raum steht eine vollständige Befreiung von der Gebühr – zeitlich zu begrenzen. Hintergrund der Anhörung sind umfangreiche Korrekturen an der Mautsystematik im Rahmen des Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes.
BGL plädiert für Übergangszeit für Vierachser
Ein zentraler Punkt darin ist die Abkehr von der achsabhängigen Bemautung in Richtung einer gewichtsabhängigen Gebührenerhebung. Der BGL hält es für richtig, dass die Fahrzeuggewichte stärker berücksichtigt werden. Allerdings würden nun Vierachser ab 18 Tonnen überproportional in der Maut steigen, was der Verband für kritisch hält, da viele Speditionen vor einigen Jahren noch gezielt in die damals besser gestellten Zwei-Achs-Auflieger investiert haben. „Wir plädieren daher für eine Übergangszeit für die Vierachser“, erklärt Hauptgeschäftsführer Engelhardt. Als Übergangszeit definiert er den üblichen Abschreibungszeitraum für Trailer.
Für weitere Korrekturen sprach sich BGL-Chef Engelhardt vor dem Verkehrsausschuss mit Blick auf Euro-6-Lkw und hinsichtlich der geplanten Mautbefreiung von landwirtschaftlichen Fahrzeugen aus. Bei letzteren steht aktuell eine Befreiung bis zu einer Geschwindigkeit von 60 km/h im Raum. Der BGL fordert, die Mautbefreiung auf Fahrzeuge mit Geschwindigkeiten von maximal 40 km/h zu begrenzen. Alles andere führe zu Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten des gewerblichen Güterkraftverkehrs. Und was die Euro-6-Lkw angeht, wirbt der Verband für eine Befreiung von den geplanten externen Kosten für die Luftverschmutzung von 1,1 Cent je Kilometer. Das sei hinderlich für die erforderliche weitere Durchdringung dieser Fahrzeuge gerade im ländlichen und städtischen Raum.