Mindestlohn: Fast 25.000 Kontrollen im ersten Halbjahr

28. Juli 2015
Seit 1. Januar ist das Mindestlohn-Gesetz (MiloG) in Kraft. Im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2015 führte der Zoll bei 24.970 Arbeitgebern Prüfungen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz durch und befragten nach Aussage des Bundesfinanzministeriums insgesamt 210.581 Personen. „Die Prüfungen umfassten neben dem Mindestlohn regelmäßig auch andere Rechtsgebiete, wie zum Beispiel die Anmeldung zur Sozialversicherung, die illegale Ausländerbeschäftigung und den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen“, sagt ein Sprecher des Ministeriums gegenüber trans aktuell. Dabei wurden 146 Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Mindestlohnverstoßes nach dem Mindestlohngesetz eingeleitet. Davon entfielen 31 Ordnungswidrigkeitsverfahren auf Baden-Württemberg (2.706 Arbeitgeberprüfungen), gefolgt von 20 in Bayern (5.381 Prüfungen) und Hessen an dritter Stelle mit 18 eingeleiteten Verfahren bei 1.532 Prüfungen.
Branchenmäßige Schwerpunkte bei den Prüfungen lagen im ersten Halbjahr 2015 im Baugewerbe (41 Prozent der geprüften Arbeitgeber und 46 Prozent der befragten Personen), im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe (jeweils 15 Prozent der geprüften Arbeitgeber und der befragten Personen), im Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe (sechs Prozent der geprüften Arbeitgeber und vier Prozent der befragten Personen) und in der Gebäudereinigung (drei Prozent der geprüften Arbeitgeber und zwei Prozent der befragten Personen). Weitere Kontrollen fanden demnach in Branchen statt, die statistisch nicht einzeln auswertbar sind.