Mindestlohn: LBS übt Kritik an Auftraggeberhaftung

29. Jan. 2015
Für den Landesverband Bayerischer Spediteure stellt das Mindestlohngesetz in der Speditions- und Logistikbranche, wonach ein Arbeitnehmer mit 8,50 Euro pro Stunde entlohnt werden muss, kein Problem dar. Allerdings übt der Verband Kritik an der damit verbundenen Auftraggeberhaftung. Sie führe laut Verband zu Haftungsrisiken und unverhältnismäßigem bürokratischem Aufwand. Das Gesetz müsse daher dringend nachgebessert werden, fordert der LBS. Nach dem seit Januar 2015 in Kraft getretenen Gesetz ist der deutsche Auftraggeber eines Transports dafür verantwortlich, dass der Mindestlohn etwa bei Transitfahrten oder grenzüberschreitenden Fahrten gezahlt werde. Diesen Anspruch können Arbeitnehmer direkt beim deutschen Auftraggeber geltend machen, erklärt der Verband. Bei einem Verstoß droht ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro.
Um sich rechtlich abzusichern, seien Spediteure und Logistiker gezwungen, etwa Verpflichtungs-, Freistellungs- und Nachweiserklärungen von ihren Auftragnehmern einzuholen. Der LBS befürchtet als Folge einen „gigantischen bürokratischen Aufwand“ und fordert von der Bundesregierung Nachbesserung des Gesetzes zum Mindestlohn.