Mindestlohngesetz: Karlsruhe weist Verfassungsbeschwerde zurück
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde von Transport- und Logistikunternehmen aus Österreich, Polen und Ungarn gegen das seit 1. Januar geltende Mindestlohngesetz (MiLog) zurückgewiesen. Die 14 Unternehmen hatten sich gegen § 16 und § 17 MiLog (Melde- oder Dokumentationspflicht) sowie § 20 (Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns) gewandt. Nach Ansicht des Senats in Karlsruhe sind die Unternehmen gehalten, sich vor einer Verfassungsbeschwerde zunächst an die Fachgerichte zu wenden. „Die Antragsteller haben jetzt zum einen die Möglichkeit, zivilrechtlich gegen das Gesetz vorzugehen“, sagt Rechtsanwalt Carsten Vyvers von der Kanzlei Arnecke Siebold aus Frankfurt. „Etwa durch Klage eines Fahrers gegen den Auftraggeber auf Zahlung des Mindestlohns oder durch eine Feststellungsklage eines Spediteurs gegen den Auftraggeber, dass er zur Zahlung des Mindestlohnes nicht verpflichtet ist.“ Zum anderen können die 14 Antragsteller laut Vyvers auch den verwaltungsrechtlichen Weg beschreiten. „Auch hier kommen beispielsweise negative Feststellungsklagen gegenüber der jeweiligen Kontrollbehörde in Betracht“, sagt Vyvers. So könnten die Antragsteller etwa feststellen lassen, dass die Regelungen des § 16 oder § 17 MiLog (Melde- oder Dokumentationspflicht) für sie als betroffene Spediteure nicht anwendbar sind.