Monocam: Rheinland-Pfalz führt Technik landesweit ein

04. März 2025 Newsletter
Eine Entscheidung des Amtsgerichts Trier ebnet den Weg für einen landesweiten Einsatz von sogenannten Monocams in Rheinland-Pfalz. Das Gericht hat bestätigt, dass die mit einer Monocam festgestellten Handy-Verstöße rechtlich gültig sind. Die darauf basierenden Bußgelder dürfen entsprechend verhängt werden (AZ. 27c OWi 8041 Js 2838/23). Das Gericht entschied, dass die automatisierte Erfassung und Auswertung durch künstliche Intelligenz keine unrechtmäßige Massenüberwachung darstellt. Vielmehr diene das System ausschließlich der Ahndung von Verkehrsverstößen und verstoße nicht gegen Datenschutzrichtlinien, so die Richter.
Erfolgreicher Testlauf in Rheinland-Pfalz
Das Bundesland Rheinland-Pfalz hatte bereits im vergangenen Jahr ein Pilotprojekt durchgeführt, um die Technologie zu testen. Innenminister Michael Ebling (SPD) bezeichnete den Blitzer-Einsatz als Erfolg. Laut seinem Ministerium wurden mit dem Gerät bei Trier 327 Handy-Verstöße am Steuer festgestellt, bei einem zweiten Test auf der A60 bei Mainz 941. Das Ministerium sieht darin Grund genug, die Technik landesweit einzuführen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Jährlich ereignen sich in Rheinland-Pfalz rund 1.000 Unfälle durch Ablenkung. Das Pilotprojekt zeige, dass die Monocam präventiv wirkt und zur Verkehrssicherheit beiträgt.
„Das Pilotprojekt belegt, dass die Monocam eine präventive Wirkung hat und geeignet ist, die Verkehrssicherheit in Rheinland-Pfalz zu erhöhen. Deshalb wollen wir als erstes Bundesland die Monocam einführen“, sagt Innenminister Michael Ebling.
Wie funktioniert die Monocam?
Die Monocam wird bereits von der niederländischen Polizei eingesetzt. Das System arbeitet ähnlich wie bereits bekannte Abstands- und Geschwindigkeitsüberwachungssysteme und beobachtet den Verkehrsfluss aus einer erhöhten Position. Während der Fahrt analysiert eine künstliche Intelligenz in Echtzeit, ob ein Fahrer ein Handy in der Hand hält. Erkennt das System einen Verstoß, speichert es automatisch die relevanten Bilder. Doch nicht jede erfasste Aufnahme führt sofort zu einem Bußgeld. In einem zweiten Schritt überprüft ein Beamter die Bilder und entscheidet, ob tatsächlich eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Erst wenn der Verstoß bestätigt wird, leitet die zuständige Behörde ein Bußgeldverfahren ein. Tage später flattert der Bescheid ins Büro: 100 Euro und ein Punkt in Flensburg.
Befürworter sehen in der Monocam ein effektives Mittel zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Kritiker hingegen äußern Bedenken bezüglich des Datenschutzes und warnen vor einer zunehmenden Überwachung im Straßenverkehr.
Die Monocam-Technik kommt, um zu bleiben
Mit der Einführung der Monocam und der gerichtlichen Bestätigung ihrer Rechtmäßigkeit wird deutlich, dass die Überwachung von Handy-Verstößen am Steuer künftig strenger wird. Rheinland-Pfalz geht mit der neuen Technologie voran – und es ist nur eine Frage der Zeit, bis weitere Bundesländer nachziehen.