Nachtfahrverbot: Verbände beschweren sich bei EU-Kommission

03. Aug. 2022 Newsletter
Mehrere Logistikverbände haben bei der EU-Kommission eine Beschwerde gegen das Lkw-Nachtfahrverbot auf der A12 eingereicht. Hintergrund sind die massiven Probleme des Straßentransport-Gewerbes bei den alpenquerenden Verkehren im Transit durch Tirol. Auch der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) hat eine, wie es heißt „förmliche Beschwerde zur Meldung eines Verstoßes gegen EU-Recht“ mitinitiiert.
Logistikverbände wehren sich
Konkret haben der BGL und zahlreiche andere europäische Logistikverbände und Handelskammern bei der EU-Kommission jeweils eine förmliche Beschwerde gegen das seit 01.01.2021 geltende generelle Lkw-Nachtfahrverbot auf der Inntal-Autobahn eingereicht. Der Grund: Die dadurch verursachte massive Einschränkung der von den EU-Verträgen garantierten Grundfreiheit des freien Warenverkehrs innerhalb der Union. Gegen die anderen bestehenden Maßnahmen Tirols, wie etwa das Sektorale Fahrverbot und die Dosierung (Blockabfertigung), prüft und plant der BGL ebenfalls eine förmliche Beschwerde bei der EU-Kommission.
BGL: Maßnahme Tirols ist unverhältnismäßig
Der betroffene Abschnitt der Inntal-Autobahn sei die wichtigste Straßenverbindung zwischen Deutschland und Italien, heißt es seitens des BGL. Beim Nachtfahrverbot handele es sich daher um eine unverhältnismäßige Maßnahme, die die Interessen der Wirtschaft erheblich beeinträchtigen würden. Das Nachtfahrverbot sei mit dem Ziel eingeführt worden, die Luftqualität zu verbessern. Erreicht wurde nach Ansicht des BGL allerdings das Gegenteil: „So führt die drastische Reduzierung der für den Straßengüterverkehr offenen Zeitfenster auf die Tagstunden zu einer unnötigen Verkehrsverdichtung und wirkt sich durch künstliche Staubildung negativ auf Treibstoffverbrauch und Luftqualität aus“, proklamiert der BGL.
Nachtfahrverbot diskriminiert Transportunternehmen
Zudem diskriminiere das Nachtfahrverbot Verkehrsunternehmen, die ihren Sitz außerhalb der Kernzone Tirol haben. Denn Unternehmen, die in der Kernzone Tirol be- oder entladen, sind vom Nachtfahrverbot ausgenommen. „Andere Verkehrsträger wie die Schiene mit ihren viel zu geringen Kapazitäten stellen keine tragfähige Alternative für den Straßenverkehr dar“, erklärt der BGL weiter.
Wie es mit der Beschwerde weitergeht
Die EU-Kommission prüft innerhalb von zwölf Monaten die förmliche Beschwerde und entscheidet dann, ob sie ein formelles Vertragsverletzungsverfahren gegen den betreffenden Mitgliedsstaat einleitet.