Nachunternehmerhaftung für Paketbranche kommt

15. Mai 2019
Die Paketbranche kann sich auf die Einführung der Nachunternehmerhaftung einstellen. Dadurch sollen ihre Zusteller vor unlauteren Arbeitsbedingungen geschützt werden. Auf einen entsprechenden Plan für ein Gesetz hat sich der Koalitionsausschuss geeinigt, nachdem CDU/CSU und SPD wochenlang keinen Kompromiss gefunden hatten. Künftig sollen schärfere Regeln gelten, um Sozialversicherungsbetrug und das Unterlaufen von Mindestlöhnen zu verhindern. Es solle „für Beitragsehrlichkeit, die soziale Absicherung aller Paketzusteller und zugleich für einen fairen Wettbewerb“ gesorgt werden, so das Ergebnis der Gespräche.
Vergeben große Paketdienste Aufträge an nachgeordnete Unternehmen in der Lieferkette, sollen sie verpflichtet werden, von diesen nicht abgeführte Sozialbeiträge nachzuzahlen. Sie müssen die Verantwortung übernehmen und im eigenen Interesse ihren Vertragspartnern besser auf die Finger schauen. Häufig betroffen sind dabei Fahrer aus dem Ausland mit Stundenlöhnen, die zum Teil bei 4,50 Euro liegen und die zudem oftmals nicht fest angestellt sind. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CSU) hatte das Vorhaben zunächst abgelehnt. Im Gegenzug wurde jetzt festgelegt, dass kleine und mittlere Unternehmen an anderer Stelle um mindestens eine Milliarde Euro entlastet werden sollen.
Anfang März hatte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) angekündigt, ein entsprechendes Gesetzesvorhaben auf den Weg zu bringen, im April forderte der Bundesrat die Bundesregierung auf, in der Paketbranche die Nachunternehmerhaftung einzuführen. Mit dem boomenden Online-Handel steigt die Zahl der Pakete rapide. Im Jahr 2017 ist mit 3,35 Milliarden Sendungen ein Plus von 6,1 Prozent verzeichnet worden, bis 2022 soll eine weitere Milliarde an Sendungen hinzukommen.
Die Gewerkschaft Verdi hat die Einigung begrüßt. Neben sozial und tariflich geschützten Arbeitsplätzen sei die Wachstumsbranche von Sub- und Subsubunternehmen mit vielfach katastrophalen Arbeitsbedingungen geprägt, sagte die stellvertretende Verdi-Vorsitzende Andrea Kocsis. Ausweislich der Razzien der Finanzkontrolle Schwarzarbeit werde derzeit systematisch gegen geltendes Arbeitsrecht verstoßen. Verdi habe die Politik seit längerem aufgefordert, eine Nachunternehmerhaftung für die Sozialversicherungsbeiträge in der Paketbranche einzuführen, wie sie bereits in der Bauwirtschaft und Fleischbranche existiere.
Der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) hatte zum Tag der Arbeit am 1. Mai für „ein System effektiver Kontrollen, das mögliche Missstände aufdeckt“, plädiert. Nur ein solches System sei geeignet, wirksame Anreize zur Einhaltung der Regeln zu setzen. Die Mitgliedsunternehmen DPD, GLS, GO!, Hermes und UPS wehrten sich zudem gegen „die pauschale mediale und politische Verurteilung der KEP-Branche“ und beteuerten, faire Arbeitsbedingungen, die Sicherung hoher Sozialstandards und ein gutes Arbeitsumfeld seien zentrale Faktoren in ihren Unternehmen.