EU: Neue Regeln zu erneuerbaren Energien

04. Juli 2018
Durch neue EU-Regeln zu erneuerbaren Energien, Energieeffizienz und Fortschrittskontrollen soll das Pariser Klimaschutzabkommen erfolgreich umgesetzt werden. Auch der Verkehrsbereich ist gefordert: Bis 2030 soll hier der Anteil bei 14 Prozent liegen.
Nach Angaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) haben die EU-Mitgliedsstaaten dafür einen Kompromiss mit dem EU-Parlament gebilligt, das nun noch den Rechtsakten zustimmen muss.
Demnach sieht die Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie vor, dass in der EU bis 2030 mindestens 32 Prozent des Energieverbrauchs (Strom, Wärme und Verkehr) aus erneuerbaren Energien kommen sollen. Beim bislang geltenden Ziel von 20 Prozent bis 2020 liege die EU gut auf Kurs. Im Verkehrsbereich soll der Anteil erneuerbarer Energien bis 2030 auf 14 Prozent steigen. 2016 lag er bei rund sieben Prozent. Zum Einsatz kommen dürfen demnach vier verschiedene Varianten aus Biomasse oder erneuerbarem Strom: Biokraftstoffe aus Ackerpflanzen wie Mais oder Raps, Biokraftstoffe aus Abfällen und Reststoffen wie Stroh oder Speiseölen, Strom aus erneuerbaren Energien sowie Synthetische Kraftstoffe aus EE-Strom.
Laut dem BMU legt die Erneuerbare-Energien-Richtlinie zudem fest, inwieweit Biokraftstoffe auf diese Quote angerechnet werden können. Der Anteil konventioneller Biokraftstoffe aus Ackerpflanzen am gesamten Energieverbrauch im Verkehr darf wie bisher maximal bei sieben Prozent liegen. Die Bundesregierung will konventionelle Biokraftstoffe nach Maßgabe des Status quo nur bis zu einem Anteil von maximal 5,3 Prozent anrechnen. Die Anrechnung von Biokraftstoffen aus Energiepflanzen, deren Anbau zur Abholzung von Regenwäldern beiträgt, wie Palmöl, wird auf dem Niveau des Jahres 2019 eingefroren und soll im Zeitraum von 2023 bis 2030 komplett auslaufen.
Des Weiteren wird es eine Neufassung der Energieeffizienz-Richtlinie geben, die für 2030 ein Energie-Einsparziel von mindestens 32,5 Prozent gegenüber dem Trend festlegt. Im Sinne der Nachhaltigkeit verpflichten sich die EU-Mitgliedsstaaten außerdem im Rahmen einer Fortschrittskontrolle in der Klima- und Energiepolitik („Governance-Verordnung“), bis Ende 2019 nationale Energie- und Klimapläne für die Zeit bis 2030 vorzulegen sowie Langfriststrategien zum Klimaschutz zu entwickeln. Deutschland hat laut dem BMU mit dem Klimaschutzplan 2050 bereits eine solche Langfriststrategie für den Klimaschutz beschlossen. Auch die EU-Kommission wird demnach verpflichtet, eine Strategie vorzulegen, wie die EU so schnell wie möglich Treibhausgasneutralität erreichen kann.