Neue Gefahrgutvorschriften: Jetzt rechtzeitig kümmern

24. Nov. 2014
Die internationalen Vorschriften für den Gefahrguttransport auf der Straße (ADR) werden zum 1. Januar 2015 turnusmäßig angepasst. Die betroffenen Unternehmen haben dann sechs Monate Zeit, ihre Prozesse anzupassen und die Vorschriften umzusetzen. „Wer mit gefährlichen Gütern umgeht, muss sich jetzt mit Änderungen befassen“, so Thomas Schneider, Gefahrgut-Experte bei DEKRA. „Für viele Anwendungsbereiche verändern sich die Transportbedingungen.“
Je nach Branche sind die Auswirkungen unterschiedlich. Änderungen gibt es beispielsweise im Entsorgungsbereich, bei Kühl- und Konditionierungsstoffen (Trockeneis) und bei verschiedenen Beförderungsdokumenten.
Eine Neuerung, die alle am Gefahrguttransport Beteiligten betrifft, ist die Änderung der Gefahrzettelmuster. Hier wurden die Vorgaben für die Gefahrzettel genauer definiert: Unter anderem muss die Linienstärke mindestens 2 mm betragen. Dies hat zur Folge, dass viele Anbieter ihre Gefahrzettel überarbeiten oder ihre Druckvorlagen ändern müssen.
Insgesamt umfasst der Änderungstext zum ADR 2015 ca. 180 Seiten. Unternehmen, die mit gefährlichen Gütern zu tun haben, sollten sich frühzeitig auf die Änderungen einstellen. Die entsprechende Fachberatung gibt es von den rund 120 DEKRA Gefahrgutbeauftragten.
Bundesanzeiger Verlag: ADR-Änderungsverordnung vom 06. Oktober 2014 (BGBl. 2014 II S. 722 mit Anlageband)