Neue Incoterms-Regelungen treten ab 2020 in Kraft
Um die internationale Lieferung von Gütern zu vereinfachen, gibt es die Incoterms-Regelungen. Die neuen Incoterms 2020 treten zum Jahreswechsel in Kraft. Im Interview mit Sara Paul, Geschäftsführerin der Assekuradeurgesellschaft Assekuranz-Kontor Geschwister Schlosser, klärt eurotransport.de was es mit den neuen Regelungen auf sich hat.
Frau Paul, inwiefern sind die neuen Incoterms eine Verbesserung gegenüber der Version von 2010?
Sara Paul: Die Anwenderfreundlichkeit wurde merklich erhöht. Aufbau und Anordnung der Ziffern wurden umgestaltet und bei der Reihenfolge an den Weg der Ware im Rahmen der Lieferkette angelehnt. Der Nutzer hat somit eine unmittelbare Übersicht und kann leichter vergleichen und auswählen, welche Klausel für seine Zwecke die geeignete ist.
Für die Regeln A4 und A7 jeder Klausel wurden sicherheitsbezogene Anforderungen aufgenommen. Warum?
Die neu eingeführten Sicherheitsanforderungen beim Transport (A4) und bei der Ausfuhrabfertigung (A7) berücksichtigen die gestiegenen Sicherheitsbedürfnisse und sollen für Transportrisiken sensibilisieren, beispielsweise Kriminalität durch Ladungsdiebstahl, Raub und Unterschlagung. Welche Sicherheitsanforderungen genau vorhanden sein müssen, bleibt offen und individuell. Die Anforderungen an die Sicherheit und Diebstahlpräventionsmaßnahmen steigen mit dem Warenwert und der Sensibilität des Gutes. Eine allgemeingültige Empfehlung auszusprechen, ist aufgrund der Diversität der Handelsgüter an dieser Stelle in den Incoterms nicht möglich.
Was raten Sie stattdessen?
Welche Sicherungsanforderungen für den jeweiligen Transport notwendig sind, muss bei Bedarf im Kaufvertrag konkreter festgelegt werden. Auch die Zertifizierung nach anerkannten Standards, beispielsweise Tapa, ist sicherlich nicht verkehrt. Zu berücksichtigen ist hier, dass die Regelungen der Incoterms 2020 nur für die Parteien des Kaufvertrags gelten und nicht Gegenstand des Beförderungsvertrags sind. Bei Beauftragung eines Frachtführers mit der Durchführung der Güterbeförderung müssen vereinbarte Sicherheitsanforderungen aus dem Kaufvertrag entsprechend im Frachtvertrag weitergegeben werden.
Was bedeuten die unterschiedlichen Deckungshöhen bei den Klauseln CIF und CIP?
Die Klauseln CIF und CIP bedeuten für den Verkäufer die Verpflichtung, auf eigene Kosten eine Transportversicherung abzuschließen. Die Incoterms 2020 passen den Versicherungsschutz in den Klauseln CIF und CIP der aktuellen Geschäftspraktik an und unterscheiden künftig beim Deckungsumfang.
Worin liegt der Unterschied?
Die Deckungssumme besteht bei beiden Versicherungskonzepten in der Höhe des vereinbarten Versicherungswertes – etwa Warenwert zuzüglich etwaiger Kosten wie Fracht oder Zölle. Bei Seetransporten, also Klausel CIF, wird regelmäßig eine eingeschränkte Transportversicherungsdeckung besorgt, auch bekannt als Strandungsfalldeckung; der Versicherer trägt hierbei nur das Risiko des Unfalls eines Beförderungsmittels. Die Klausel CIP als Klausel für alle Transportarten verlangt aber nun die volle Deckung als Standard. Hier trägt der Transportversicherer nahezu alle Gefahren, denen das Gut während der Dauer der versicherten Reise ausgesetzt ist.
Die Klausel DPU ersetzt DAT – mit welchem Hintergrund?
Die Klausel DAT, geliefert Terminal, wird zu DPU, geliefert benannter Ort entladen, geändert. Dadurch kann künftig jeder beliebige vereinbarte Ort der Bestimmungsort sein. Dies dient in erster Linie der Klarstellung. Bereits in der alten Klausel DAT war der Begriff „Terminal“ sehr dehnbar, denn es war bereits dort möglich, neben dem Terminal im Bestimmungshafen einen anderen benannten Ort festzulegen, wie Kai, Lagerhalle oder Containerdepot.
Welche Änderungen gab es darüber hinaus?
Jetzt berücksichtigen die D-Klauseln, dass der Verkäufer oder Käufer die Beförderung der Ware mit eigenen Transportmitteln organisieren kann. In den Incoterms 2010 wurde nur von dem Szenario ausgegangen, dass die Waren vom Verkäufer zum Käufer durch einen unabhängigen Frachtführer befördert werden, nicht jedoch, dass der Verkäufer sie mit eigenen Fahrzeugen befördert oder der Empfänger sie mit eigenen Fahrzeugen abholt. Neu ist bei finanzierten Käufen gemäß den FCA-Klauseln A6/B6 das Recht des Käufers auf einen On-Board-Vermerk auf dem Konnossement. Dass dem Verkäufer auf Kosten des Käufers ein Konnossement mit An-Bord-Vermerk ausgestellt wird, ist jedoch nicht automatisch gemäß FCA-Klausel abgemacht, sondern muss entsprechend vereinbart werden.
Muss ein Unternehmen zwingend die neuen Incoterms übernehmen?
Grundsätzlich kann jede Version der Incoterms verwendet werden. Zur Klarstellung und wirksamen Einbeziehung in den Vertrag ist bei der Vereinbarung von Lieferbedingungen unbedingt aber die Angabe der Jahreszahl erforderlich. Was gewünscht ist, bestimmen die jeweiligen Kaufvertragsparteien im Rahmen ihrer Vertragsfreiheit. Grundsätzlich empfehle ich aber die Verwendung der aktuellen Fassung Incoterms 2020, weil diese der Komplexität des aktuellen Welthandels und der Rechtslage angepasst sind. Aber es gibt auch weitere Bereiche, die in den Incoterms nicht enthalten sind, aber Bestandteil von Kaufverträgen sein können, wie Vertragsgegenstand, Zahlungsbedingungen oder Eigentumsübergang. Eine gute Vertragsgestaltung im Vorweg beugt späteren Problemen vor.
Zur Person
- Sara Paul ist seit März 2018 Geschäftsführerin der Assekuradeurgesellschaft Assekuranz-Kontor Geschwister Schlosser und als Gesellschafterin beteiligt an der Speditions-Assekuranz Versicherungsmakler, wo sie mehr als 15 Jahre im Bereich der Transport- und Verkehrshaftungsversicherungen tätig war
- Nebenbei ist sie Aufsichtsratsmitglied in einer internationalen Spedition und Gründungsmitglied des Insurtech-Start-ups Insurfox
- Paul ist gelernte Versicherungskauffrau (IHK) und Fachwirtin sowie Spezialistin für Transportversicherung (DVA)
Die Incoterms
Incoterms sind internationale Handelsklauseln, die beim internationalen Warenhandel zwischen Käufer und Verkäufer eingesetzt werden können. Insgesamt gibt es elf Klauseln, von denen sieben für alle Transportarten und vier für See- und Binnenschifftransporte gedacht sind:
- EXW (Ex Works, zu Deutsch: ab Werk)
- FCA (Free Carrier: frei Frachtführer)
- CPT (Carriage Paid To: frachtfrei)
- CIP (Carriage, Insurance Paid To: frachtfrei versichert)
- DPU (Delivered At Place Unloaded: geliefert benannter Ort entladen)
- DAP (Delivered At Place: geliefert benannter Ort)
- DDP (Delivered Duty Paid: geliefert verzollt)
- FAS (Free Alongside Ship: frei Längsseite Schiff)
- FOB (Free On Board: frei an Bord)
- CFR (Cost and Freight: Kosten und Fracht)
- CIF (Cost, Insurance and Freight: Kosten, Versicherung und Fracht)