BMVI: Neue Regeln für Drohnen

07. Apr. 2017
Für unbemannte Flugkörper gelten neue Regeln. Darauf weist das Bundesverkehrsministerium (BMVI) hin. Demnach benötigen Drohnen, die leichter als fünf Kilogramm sind, ab sofort keine Genehmigung mehr.
Verboten ist der Einsatz solcher Geräte über bewohnten Grundstücken, sofern die Drohnen schwerer als 250 Gramm sind oder sie auf Funksignale beziehungsweise optische oder akustische Signale reagieren können. Untersagt sind Drohnen darüber hinaus in Flughöhen über 100 Metern und über sensiblen Bereichen. Dazu zählt das Ministerium den Einsatz von Polizei und Rettungskräften beziehungsweise Menschenansammlungen. Die Bereiche rund um Flughäfen sind ebenfalls tabu. Oberhalb von fünf Kilogramm benötigen Drohnen-Kapitäne eine Erlaubnispflicht der Landesluftfahrtbehörden.
„Für die Nutzung von Drohnen haben wir klare Regeln aufgestellt. Damit eröffnen wir der Zukunftstechnologie Drohne Chancen und erhöhen gleichzeitig die Sicherheit im Luftraum“, erklärt Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU). Weitere Regelungen treten zum 1. Oktober in Kraft. Für kleine Drohnen ab 250 Gramm braucht es dann eine Kennzeichnungspflicht, etwa durch Plaketten oder Aufkleber. Bei Geräten ab zwei Kilo ist entweder eine Pilotenlizenz oder eine Prüfung durch eine vom Luftfahrtbundesamt anerkannte Stelle erforderlich.