Neue Verordnung macht ferngelenktes Fahren möglich
Mit der neuen Straßenverkehr-Fernlenk-Verordnung steht dem Start für den Betrieb ferngelenkter Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen nichts mehr im Weg. In Kraft treten soll sie am 1. Dezember 2025. Damit startet dann auch die fünfjährige Erprobungsphase.
Autonom fahrende Fahrzeuge waren zuletzt auch im Lkw-Bereich mit dem Atlas L4-Projekt im Fokus. Allerdings schränkt die Entwickler auch das strenge Normenkorsett der EU und Deutschlands ein. Hinzu kommt die brennende Frage: Was tun, wenn die autonome Steuerung dann doch mal versagt. Wie auch im Rahmen von Atlas L4 erprobt wurde, kann hier ein Operator per Fernlenkung aus einem Leitstand eingreifen und die Notsituation auflösen. Doch auch hier: Nur weil etwas technisch machbar ist, ist es noch lange nicht rechtskonform.
Neue Verordnung steckt Rechtsrahmen
Abhilfe soll künftig die StVFernLV schaffen, die Straßenverkehr-Fernlenk-Verordnung, die am 1. Dezember 2025 in Kraft treten wird. „Mit der Straßenverkehr-Fernlenk-Verordnung haben wir einen klaren Rechtsrahmen für die Erprobung ferngelenkter Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr geschaffen. In einer fünfjährigen Erprobungsphase ermöglichen wir Innovation, ohne Sicherheit und Verantwortung aus dem Blick zu verlieren. Die Verordnung ermöglicht neue Mobilitätskonzepte und legt den Grundstein für eine dauerhafte gesetzliche Regelung“, sagt Christian Hirte, Parlamentarischer Staatsekretär beim Bundesminister für Verkehr.
Fernlenkung nicht nur im Notfall
Ein weiterer Anwendungsfall ist neben dem Eingreifen im Notfall auch das Carsharing. Hier, so das Verkehrsministerium, könnte das Carsharing-Fahrzeug zum nächsten Kunden fahren. Auch Taxis könnten ferngelenkt unterwegs sein.
Ähnliches sei auch im Gütertransport denkbar. Ein Teleoperator könnte beispielsweise anspruchsvolle Fahrmanöver übernehmen und auf der Autobahnetappe zwischen zwei Hubs dem Computer das Steuer übergeben.