Neues Förderprogramm für Trailer gefordert

15. Nov. 2021 Newsletter / Transport & Verkehr
Die Empfehlung ist eindeutig: Um Speditionen den Wechsel auf die Schiene zu erleichtern, sollte es ein eigenes Förderprogramm für den Erwerb von bahnfähigen Aufliegern geben. Ausgesprochen haben diese Empfehlung das zuständige Fachreferat des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) und der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL). „Es geht darum, zwei Verkehrsträger, die sich gegenseitig brauchen, clever zu vernetzen“, erklärte Stephan Bull, Leiter des Referats Masterplan Schienengüterverkehr, Gleisanschlussförderung beim BMVI. Das sei auch mit Blick auf den Klimaschutz wichtig.
Dreistellige Zahl an Anträgen beim Programm ENF
Das Interesse an einer solchen Förderung ist laut Bull groß. Ein Ende Oktober ausgelaufenes Förderprogramm hat nach seinen Informationen großen Anklang gefunden. Die Rede ist vom Förderprogramm Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte (ENF), dessen Unterprogramm Intelligente Trailertechnologie (ITT) auch Zuschüsse für den Erwerb von KV-Paketen bei Trailern vorsah. „Die Bilanz ist sehr positiv“, sagte Bull. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) habe „eine hohe dreistellige Zahl“ an Anträgen bewilligt. Das zeigt für ihn: „Es gibt ein Bedürfnis am Markt.“ Bis zu 5.000 Euro pro Fahrzeug gab es im Rahmen des ENF-Programms ITT. Die Politik hatte das ENF-Programm zur Stimulation der Wirtschaft in der Corona-Krise aufgelegt und daher zeitlich befristet.
Zuschüsse für eine KV-Ausrüstung von Trailern gibt es weiterhin auch im Rahmen der Mautharmonisierung. Beim De-minimis-Programm winken 2.000 Euro je Fahrzeug, maximal aber 33.000 Euro pro Unternehmen im Jahr. Meist wählen Betriebe mit mautpflichtigen Fahrzeugen aber andere Maßnahmen aus dem Förderkatalog aus, weshalb ihm als auch dem BGL ein eigenes Förderprogramm sinnvoll erscheint. Bull kann daher auch nicht exakt beziffern, wie viele Anträge auf Umrüstung von Sattelanhängern im Rahmen des De-minimis-Programms gefördert wurden. Er weist auf BAG-Zahlen hin, wonach 2021 bereits mehr als 270 Millionen Euro für De-minimis-Anträge bewilligt wurden – wohlgemerkt für alle Fördermaßnahmen.