Neues Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug

22. Aug. 2014
Ein neues Gesetz soll besonders kleine und mittelständische Unternehmen vor verspäteten Zahlungen schützen. Vereinbarungen für längere Fristen müssen demnach künftig begründet werden.
Nach einer aktuellen Studie des Finanzdienstleisters Eos ist es um die Zahlungsmoral vieler europäischer Unternehmen nicht besonders gut gestellt. Demnach wird jede vierte Rechnung nicht fristgerecht beglichen. Dazu passt, dass der Bund ein neues Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr erlassen hat, das seit Ende Juli in Kraft ist.
Auftragnehmer sollen künftig schneller als bislang an das Geld für ihre geleistete Arbeit kommen. Das Gesetz schiebt der Praxis vieler Unternehmen und öffentlicher Auftraggeber den Riegel vor, durch die Vereinbarung von weiteren Zahlungs-, Abnahme- oder Überprüfungsfristen die Zahlungsfrist immer weiter hinauszuzögern. Demnach gelten ab sofort etwa Klauseln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, die einen Zahlungsaufschub von mehr als 30 Tagen oder eine Überprüfungsfrist von mehr als 15 Tagen vorsehen, als unangemessen und sind daher unwirksam. Von diesem Prinzip soll nur abgewichen werden können, wenn der Zahlungsschuldner besondere Gründe für eine derart lange Zahlungsfrist darlegen kann.
Auch wenn die Vertragspartner individuelle Vereinbarungen zu Zahlungsfristen treffen, soll ein Aufschub von mehr als 60 Tagen für die Begleichung der Rechnung in Zukunft nur wirksam sein, wenn er „ausdrücklich getroffen und im Hinblick auf die Belange des Gläubigers nicht grob unbillig ist“, wie es im Gesetz heißt. Eine bessere Zahlungsmoral will der Bund demnach auch für die öffentliche Hand durchsetzen. Lassen sich öffentliche Auftraggeber Zahlungsfristen von mehr als 30 Tagen einräumen, so sind solche Vereinbarungen nur wirksam, wenn sie sachlich gerechtfertigt sind.
Von solchen Vorgaben kann man im restlichen Europa allerdings nur träumen. Denn nach der Eos-Studie, für die rund 2.600 Finanzexperten aus zwölf EU-Ländern befragt wurden, zahlen europäische Geschäftskunden erst gut einen Monat, nachdem die ursprüngliche Zahlungsfrist abgelaufen ist. Bei einem durchschnittlich gewährten Zahlungsziel von 42 Tagen bedeute das eine Wartezeit von rund zehn Wochen. Spitzenreiter seien dabei die Spanier, die ihre Rechnungen durchschnittlich erst 53 Tage nach Verstreichen der Zahlungsfrist begleichen würden.