Neues Modell zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer

18. Apr. 2024 Newsletter / Transport & Verkehr
Die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) soll vereinfacht werden. Die Länder-Finanzministerkonferenz hat am 11. April 2024 beschlossen, bei der Erhebung der EUSt in Deutschland ein Verrechnungsmodell einzuführen. Demnach kann die EUSt künftig in der Umsatzsteuer-Voranmeldung berücksichtigt und anschließend mit der abzugsfähigen Vorsteuer verrechnet werden.
EUSt bei der Wareneinfuhr fällig
Bislang erhebt der Zoll hierzulande die EUSt sofort bei der Wareneinfuhr. Dabei fließt Liquidität bei den Spediteuren ab. Bis die Vorsteuer wieder auf der Habenseite eingeht, vergehen meist einige Wochen. Dieses sogenannte Erstattungsverfahren gilt zudem als bürokratisch und bindet demnach Arbeitskraft.
Liquiditätsneutrales Verrechnungsverfahren
Anders hingegen das nun beschlossene Verrechnungsverfahren. Es ist liquiditätsneutral. Damit entfallen auch etwaige Kosten für Kredite und ähnliche kostenintensive Zwischenfinanzierungen. Andere EU-Länder wie beispielsweise die Niederlande, Belgien oder Polen wenden dieses Verfahren bereits an.
Forderung seit 20 Jahren
Ein Fristenmodell, das in Deutschland zum 1. Dezember 2020 in Kraft trat, konnte nach Angaben des Bundesverbands Spediton und Logsitik (DSLV) den Wettbewerbsnachteil deutscher Unternehmen gegenüber ihren europäischen Konkurrenten nicht vollständig ausgleichen.
Waren im Wert von knapp 651 Milliarden Euro eingeführt
Unabhängig davon geht es bei der EUSt um erhebliche Beträge. So haben hiesige Unternehmen nach Angaben des Zentralverbands der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) im Jahr 2023 Waren im Wert von knapp 651 Milliarden Euro aus Drittstaaten nach Deutschland eingeführt.
Reduziertes Risiko für Speditionen
Laut Jutta Knell, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin beim Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV), fordert der Verband bereits seit mehr als 20 Jahren eine Vereinfachung des EUSt-Erhebungsverfahrens. Sie betont: „Der Beschluss der Finanzministerkonferenz ist ein längst überfälliges Signal zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und reduziert das Risiko für Speditionen, im Insolvenzfall des Importeurs keinen Ersatz für die von ihnen bereits verauslagte EUSt zu bekommen.“
Lange Entscheidungsprozesse
Wann können Spediteure auch hierzulande das Verrechnungsmodell tatsächlich anwenden? Es sei schwierig, dazu eine Prognose abzugeben, erklärt Knell gegenüber der Fachzeitschrift trans aktuell. Mit Blick auf die langen Entscheidungsprozesse sei davon auszugehen, dass dies noch einige Jahre dauern werde.
Änderung des Umsatzsteuergesetzes (UStG)
Zunächst hat jetzt die Finanzministerkonferenz das Bundesfinanzministerium beauftragt, die nächsten Schritte einzuleiten. Dazu zählt beispielsweise eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes (UStG). Ebenso muss eine IT-Struktur zur Kommunikation der Landesfinanzverwaltungen mit dem Bund aufgebaut werden. Zudem sind die vorhandene IT-Kanäle auf deren Eignung zu überprüfen. Wenn dieser Prozess abgeschlossen ist, muss das Bundesfinanzministerium die Finanzministerkonferenz über diese Ergebnisse informieren, damit die nächsten Umsetzungsschritte folgen können.