Europäischer Gerichtshof: NO2-Grenzwerte sind einzuhalten

28. Juni 2019
Zur Messung von Luftschadstoffen in Städten müssen nach einem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg strenge Messmethoden angewandt werden. Mittelwerte seien nicht akzeptabel, bereits die Überschreitung von Grenzwerten an nur einer Messstation sei als Verstoß gegen EU-Recht zu werten, entschieden die Richter. Nach einer Klage von Einwohnern und der Umweltorganisation ClientEarth gegen die belgische Hauptstadt Brüssel hatte ein dortiges Gericht den EuGH um Rechtsauslegung gebeten.
Die entsprechende EU-Richtlinie aus dem Jahr 2008 sei so auszulegen, „dass es für die Feststellung einer Überschreitung … genügt, wenn an nur einer Probenahmestelle ein über diesem Wert liegender Verschmutzungsgrad gemessen wird“, urteilte das oberste Gericht der Europäischen Union. Messstationen sollten gerade dort aufgestellt werden, wo die Luftbelastung mit Schadstoffen am höchsten sei. Anwohner, die unter schlechter Luft leiden, können zudem von einem Gericht prüfen lassen, ob die Messstellen im Einklang mit den EU-Kriterien eingerichtet wurden. Die Richtlinie enthalte „Verpflichtungen, die klar, präzise und nicht an Bedingungen geknüpft sind, so dass sich Einzelpersonen gegenüber dem Staat auf sie berufen können“.
Der Richterspruch des EuGH gilt für alle EU-Mitgliedstaaten. Das Umweltbundesamt (UBA) hatte vor kurzem mitgeteilt, dass 2018 in 57 deutschen Städten die zulässigen Grenzwerte für Stickstoffdioxid überschritten wurden. Das Gericht habe das Recht der europäischen Bürger auf saubere Luft gestärkt, wertete die Deutsche Umwelthilfe (DUH) das Urteil. Jetzt müssten Länder und Städte sofort handeln und könnten sich nicht länger die tatsächliche Belastung der Atemluft schönrechnen.