Notbremsassistent: Fahrer schalten Technik offenbar aus

25. Aug. 2015
Der Notbremsassistent kann Auffahrunfälle von Lkw verhindern. Doch offenbar schalten viele Fahrer diese Technik aus. Sowohl die Berufsgenossenschaft (BG) für Transport und Verkehrswirtschaft, die Unfallforschung der Versicherung als auch der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) beklagen seit Jahren den Umstand, dass Fahrer per Knopfdruck den Notbremsassistenten deaktivieren können. Versicherungsrechtliche Konsequenzen bei einem Unfall gibt es nicht, denn der Fahrer darf es ja tun. (Die EU schreibt zwar den Einbau vor, das Wiener Abkommen stellt es dem Fahrer aber frei, die Technik jederzeit wieder abzuschalten – per Knopfdruck.) Laut Dr. Adolf Zobel vom BGL ist es aber möglich, den Einsatz vorzuschreiben. „Bei einer solchen Betriebsanweisung handelt es sich um eine auf arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen beruhende Einzelanweisung an den Arbeitnehmer“, erläutert Zobel. Diese sei ebenso verbindlich wie eine entsprechende Kausel im Arbeitsvertrag und könne auch darin aufgenommen werden. „Wenn durch Nichtbefolgen einer Anweisung ein Schaden entsteht, kann der Arbeitnehmer schadenersatzpflichtig werden“, so Zobel. Frühenstens ab 2016 soll es möglich sein, mit einer Telematiklösung den Einsatz des Notbremsassistenten zu überprüfen.