NRW: Kein Sonn- und Feiertagsverbot für Lkw

03. Nov. 2020
In Nordrhein-Westfalen (NRW) gilt ab sofort bis zum 18. Januar 2021 eine generelle Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw. „Die Landesregierung stärkt effiziente Lieferketten und die Warenverfügbarkeit in Einzelhandelsbetrieben“, teilte das NRW-Verkehrsministerium mit. Mit Blick auf die wieder zunehmenden Anstrengungen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus sei die „jederzeitige ausreichende Verfügbarkeit der für die Bevölkerung und Wirtschaft wichtigen Güter durch effiziente Lieferketten sicherzustellen“, so der entsprechende Erlass.
Ausnahmegenehmigung für andere Länder
Vor diesem Hintergrund werde für das Land Nordrhein-Westfalen „eine generelle Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 2 StVO vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot gem. § 30 Abs. 3 und 4 StVO erteilt“. Die Regelung gilt auch für Leerfahrten, aber nicht für Großraum- und Schwertransporte. Bei Beförderungen in andere Länder müsse dann unter Umständen eine Ausnahmegenehmigung eingeholt werden. Die IHK Niedersachsen hat sich bereits für eine Lockerung im eigenen Bundesland ausgesprochen.
IHK Niedersachsen will nachziehen
Um im aktuellen Lockdown die Sicherung des Warenverkehrs in und nach Niedersachsen sicherzustellen sowie eine Harmonisierung des Lieferverkehrs zwischen den Bundesländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen zu gewährleisten, plädiert die Unternehmervertretung „für eine erneute, zeitlich begrenzte Ausnahmeregelung. „Auch wenn im Moment nicht alle Branchen vom Lockdown betroffen sind, so sehen wir doch bereits jetzt, dass die niedersächsische Logistikbranche diese bereits in der ersten Jahreshälfte erprobte Ausnahmeregelung auf Sicht benötigt, um flexibel und schnell auf Veränderungen reagieren zu können“, sagte Hauptgeschäftsführer Hendrik Schmitt.