NRW und Niedersachsen passen Lkw-Fahrverbote an

10. Sept. 2020
Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen haben sich abgestimmt, um wechselseitige Lkw-Fahrverbote zu vermeiden.
Durch die enge Abstimmung der beiden Länder werde der Lkw-Verkehr entzerrt, wichtige Transitverbindungen blieben frei und vielen Fahrerinnen und Fahrern blieben lange Wartezeiten auf Rastplätzen erspart, so der nordrhein-westfälische Verkehrsminister Hendrik Wüst. Die länderübergreifende Mobilität der Wirtschaftsstandorte Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen würde dadurch verbessert.
In Niedersachsen ist der Reformationstag am 31. Oktober ein Feiertag, in Nordrhein-Westfalen Allerheiligen am 1. November. Die Fahrverbotszeiten für Lkw über 7,5 Tonnen sind künftig an beiden Feiertagen auf die Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr beschränkt. Zudem gewähren beide Länder in der Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr Durchfahrtsrechte auf den wichtigen Transitverbindungen A 1, A 2, A 30, A 31 und A 33. Diese Regelung gilt auch dann, wenn der Reformationstag oder Allerheiligen in einem Jahr auf einen Sonntag fällt.
Auf diesen Transitverbindungen dürfen Lkw an den jeweils geltenden Feiertagen zwischen 6 und 22 Uhr fahren:
A 1 Vom Autobahnkreuz Lotte/Osnabrück bis zur Landesgrenze Nordrhein-Westfalen/Niedersachsen im Bereich der Anschlussstelle Osnabrück-Nord und in entgegengesetzter Richtung
A 2 Vom Autobahnkreuz Bad Oeynhausen bis zur Landesgrenze Niedersachsen/Sachsen-Anhalt und in entgegengesetzter Richtung
A 30 Vom Grenzübergang Bad Bentheim bis zum Autobahnkreuz Bad Oeynhausen (Autobahn A 2) und in entgegengesetzter Richtung
A 31 Vom Autobahnkreuz Schüttorf bis zur Landesgrenze Niedersachsen/Nordrhein-Westfalen und in entgegengesetzter Richtung
A 33 Vom Autobahnkreuz Osnabrück-Süd bis zur Anschlussstelle Dissen-Süd und in entgegengesetzter Richtung.