ÖPP-Projekte: 14 Milliarden Euro für Fernstraßen
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt und Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble haben eine neue Generation an öffentlich-privaten Partnerschaften (ÖPP) für Fernstraßen auf den Weg gebracht. Damit soll der Anwendungsbereich solcher Projekte erweitert und frisches, privates Kapital von institutionellen Anlegern aktiviert werden.
Die neue ÖPP-Generation umfasst rund 600 Kilometer Autobahnen und Bundesstraßen und hat ein Investitionsvolumen von sieben Milliarden Euro für Neubauten. Hinzu kommen weitere sieben Milliarden Euro für Erhaltungs- und Betriebsmaßnahmen. „Damit können institutionelle Anleger ihr Kapital langfristig, stabil und sicher investieren“, erklärte Dobrindt. Zugleich werde dadurch „der größte volkswirtschaftliche Schaden – der Stau“, verringert.
Neben Ausbaumaßnahmen an hoch belasteten Autobahnen werden mit der neuen Genera-tion erstmals auch ÖPP-Projekte an Bundesstraßen geplant. Zusätzlich werden auch Erhaltungs- und Lückenschluss- Projekte einbezogen. Die Vergütung des Betreibers soll von der Verfügbarkeit der Strecke abhängen; bei Einschränkungen, etwa durch Baustellen oder Geschwindigkeitsbeschränkungen, werden die monatlichen Vergütungen entsprechend verringert. Außerdem soll vertraglich festgelegt werden, dass Erhaltungs – und Betriebsmaßnahmen in betriebsarmen Zeiten, insbesondere auch nachts, umzusetzen sind.
Nach Mitteilung des Bundesverkehrsministeriums sind zwei Finanzierungsmodelle möglich. Zum einen sollen sich Bau- und Betreiberunternehmen Kapitalgeber suchen können. Sie entscheiden dann, ob ihr Finanzierungsanteil mit einer klassischen Bankenfinanzierung, durch institutionelle Anleger oder durch eine Kombination beider Elemente erfolgt. Zum anderen können aber auch Finanzinvestoren selbst die Federführung übernehmen und dabei Bau- und Betreiberunternehmen einbinden. Zunächst aber wird im Bundesverkehrsministerium geprüft, ob diese ausgesuchten und vorgeschlagenen Maßnahmen ÖPP-geeignet sind, das heißt, ob die Wirtschaftlichkeit der Projekte über diesen Realisierungsweg gegeben ist. Erst nach Abschluss dieser Prüfung erfolgt dann die Ausschreibung der Maßnahmen.
Die geplanten Strecken
(Projekt, Land, Projektart, Strecke)
A 3, Bayern, Sechsstreifiger Ausbau, AK Biebelried –
AK Fürth/Erlangen
A 4, Thüringen, Erhaltung, AS Gotha – LGr TH/SN
A 6, Baden-Württemberg, Sechsstreifiger Ausbau, AK Weinsberg – AK Feuchtwangen/Crailsheim
A 8, Bayern, Sechsstreifige Erweiterung, Rosenheim - Bundesgrenze Deutschland/Österreich
A 10/A 24, Berlin-Brandenburg, Sechsstreifiger Ausbau (A 10) und grundhafte Erneuerung (A 24), AS Neuruppin (A 24) –
AD Pankow/LGr BB (A 10)
A 57, Nordrhein-Westfalen, Sechsstreifiger Ausbau, Köln – Moers
E 233 Niedersachsen, Vierstreifiger Ausbau, AS Meppen (A 31) – AS Cloppenburg (A 1)
B 247, Thüringen, Zwei- bis vierstreifiger Neubau, Bad Langensalza – A 38
A 20, Schleswig-Holstein/Niedersachsen, Elbquerung
A 26, Niedersachsen/Hamburg, Vierstreifiger Neubau inkl. Hafenquerspange, (Lückenschluss) Hamburg (A1) – Rübke
(Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur)